Full text : Nationale Bodenreform

schen Grundrentenzuwachses an die Gemeinschaft zu verlangen.

Jm Dezember 1888 hat Flürscheim eine Rundreise
durch die Schweiz unternommen, und hat in zahlreichen
Versammlungen mit Erfolg Vorträge gehalten. Am 23.
Juni ist in Baden bei Zürich ein schweizerisches Zentralkomitee
 für Bodenbesitzreform gebildet worden.
An dieser Versammlung hat auch Dr. Stamm teilgenommen,
 der zum Ehrenpräsidenten gewählt wurde. Auch
dort ist gesagt worden, daß es die Hauptsache sei, für den
großen Gedanken als solchen Propaganda zu machen, Detailfragen
 aber, über die leicht Meinungyversschiedenheiten
entständen, zunächst beiseite zu lassen. Es ist aber doch
der bemerkenswerte Beschluß gefaßt worden, auf dem
Wege der Gesetzgebung eine Neugestaltung des Hy pP 0 >
th e k en wesens anzustreben. Es sollte der Hypothekarkredit
 getrennt werden in einen auf dem Grund und Boden
 und einen zweiten auf Gebäuden ruhenden Teil. Die
Gewährung des Kredits auf Grund und Boden solle dem
Staat oder der Kommune als Monopol verliehen
werden.*)
Später sind die schweizerischen Bodenreformer nachdrücklich
 für die Verstaatlichung der Wasserkräfte eingetreten,
 die in dem kohlenarmem Lande zur Kraft- und
Lichterzeugung wichtig sind. Von den damals ersschienenen
 Schriften sind zu nennen: J. Fr. S ch ä r, Grundsätze
 und Postulate der Bodenbesitzreform. Basel 1890.
Die wahre Ursache der sozialen Not. Basel 1892. D.
Lavater-Butte, Die soziale Bedeutung der Grundund
 Bodenbesitzreform. Zürich 1890. S. S ch.ä r 3, Die
Bodenbesitzreform. Bern 1890. Stefan G s < w i n d, Die
Grund- und Bodenverschuldung und deren Abhilfe durch
die Hypothekar-Reform. Basel 1891.
mw +) Deutsch Land 1889 Nr. 80.

§§
            
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