land damals jährlich die Zinsen für 600 Millionen Franfen
aus ausländischen Staatsschulden, und ließ sich dafür
die Produkte der betreffenden Länder kommen, wodurch
die eigenen Arbeiter arbeitlos wurden. Ahnliche Mitteilungen
konnten aus Dänemark und Frankreich gemacht
werden.
Die zahlreichen Berichte und Einzelbesprechungen
hatten im übrigen ergeben, daß ein einheitliches vorgehen
in allen Ländern nicht möglich sei. In einem
Lande mochte die Einziehung der Grundrente in Form
einer Single tax, anderswo die Verstaatlichung mit Verpachtung,
hier die Wegsteuerung ohne Entschädigung,
dort der Abkauf ratsamer erscheinen. Die alle einende
Grundlehre wurde in folgendem Beschlusse zum Ausdruck
gebracht:
„Jn Anbetracht dessen, daß der Grun d und Boden
von den Meliorationen abgesehen, nicht das Erzeugnis der
Arbeit ist, daß er das Rohmaterial und die Quelle ist, aus
der alles für das Leben Notwendige gezogen wird;
in Anbetracht dessen, daß die Arbeit die einzige Grundlage
des Privateigentums ist;
in Anbetracht dessen, daß das Privateigentum die
Versklavung oder Ausbeutung der Arbeit zur Folge hat;
in Anbetracht endlich, daß die soziale Lage G e f a h r en
erzeugt, die, wenn vernachlässigt, schließlich jede Ordnung unmöglich
machen würden;
erklärt diese Versammlung, daß das Privatgrundeigentum
aufhören sollte, um durch seine An e i g n u n g zum V or -
teil Aller ersett zu werden.“*)
Mit einem an die Versammlung sich anschließendem
Festmahl schloß der erste Kongreß, der durch die Teilnahme
von Henry George denkwürdig geworden ist. Ein
gleichartiger Kongreß hat nicht wieder stattgefunden.
*) Deutsch Land 1889 Nr. 29.
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