On der Aussprache hatten sich außer Adolph Wagner
§ die beiden Vertreter des Mietervereins beteiligt.
Redakteur Horn verteidigte die Bauordnung als uner-
läßlich im Interesse der Wohnungmieter. Justizrat
Feichtmeyer fürchtete, daß die Bauordnung aus recht-
lichem Bedenken nicht haltbar sein werde. Er müsse aber
sagen: leider. Ein Arbeiter verlangte die Kommunali-
sierung des Grund und Bodens. Ottomar Beta verlangte,
daß für die Beschaffung von Arbeiterwohnungen das
Enteignungrecht angestrebt werden müsse. Ich hob die
Notwendigkeit des eingreifens der Staatsgewalt hervor
und wies die Hinfälligkeit der von den Gegnern der Bau-
ordnung erhobenen Einwände nach. Diese machten aller-
lei Scheingründe geltend. In Wirklichkeit wollten sie
weiter nichts als die Mietkaserne, und diese sei es eben,
die wir nicht wollten. Schließlich faßte die Versammlung
mit allen gegen drei Stimmen folgenden Beschluß:
Die heutige Versammlung begrüßt die für den Kreis Tel-
tow erlassene Bauordnung und die damit erfolgte Bekämpfung
der Mietkasserne in den Vororten als einen e r freulichen
S ch r i t t zur Beseitigung der beklagenswerten Wohnungver-
hältnisse. Die Versammlung erklärt es jedoch für notwendig,
daß auch für die brachliegenden Terrains i n n e r h a l b der
R ing b a h n die Höhe der Geschosse auf drei und ebenso die
bebauungfähige Fläche über das für die innere Stadt gel-
tende Maß hinaus beschränkt wird.
(Fur Eingabe, in der ich diese Anträge begründet habe,
ist am 21. Januar 1892 vom Vorstande an den Poli-
zeipräsidenten von Berlin Freiherrn v. R i < t h o f e n ab-
geschickt worden. Sie ist im Anhang dieses Buches zu
finden. Einen Erfolg hat sie leider nicht gehabt. Eben-
sowenig eine mündliche Vorstellung. Der Polizeipräsi-
dent sagte mir, daß nach seiner Kenntnis der Verhältnisse
unsere Anträge zur Zeit ganz aussichtslos seien. Einer
Eingabe ähnlichen Inhalts, die am 29, Februar 1892 an
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