er Staatssekretär des Reichsjustizamtes Dr. Bosse
) hatte sich mir gegenüber bereit erklärt, nach Prüfung
unserer Denkschrift eine Deputation von Bauhandwerkern
zu empfangen, zu deren Wahl in der nächsten Zeit vom
Bundesvorstand eine Bauhandwerkerversammlung einberufen
werden sfollte.
Inzwischen war eine neue Frage von Bedeutung aufgetaucht.
Der Landrat des Berlin benachbarten Kreises
Teltow Herr St u b e nr a u << hatte sich infolge der Mißstände,
die durch die Ausdehnung der Berlinischen Bauurdônung
auf sämtliche Vororte Berlins zutage getreten
waren, zu einem scharfem eingreifen in diesse Verhältnisse
entschlossen. Er hatte am 15. Dezember 1891 eine
Bauordnung erlassen, durch die dem übergreifen der in
Berlin zugelassenen engen Bebauung auf die Vororte
Einhalt geboten werden sollte. Die Bebauung wurde in
den Vororten auf ein drittel der Grunöfläche herabgesetzt.
Die Häuser durften nur noch drei Gesschosse erhalten. Für
gewisse Bezirke wurde die Bebauung mit freistehenden
Einzelhäusern vorgeschrieben.
An der Börse gab es schlimme Tage. Die Aktien der
Terrain Gesellschaften sanken gewaltig im Kurse. Der
Terrainspekulanten und ihrer einflußreichen Hintermänner
bemächtigte sich eine große Erregung. Die bürgerlichen
Zeitungen nahmen durchweg Partei gegen den
Landrat. Man konnte, wenn man sich auf die Zeitungen
verlassen wollte, beinahe annehmen, daß Berlin nur noch
von Terrainsspekulanten oder solchen, die es werden wollten,
bewohnt sei.
Ich hielt es für dringend geboten, gegen dieses treiben
Stellung zu nehmen und die Behörden bei ihrem
Vorhaben zu unterstützen. Eine von mir an die Zeitungen
verschickte Mitteilung, daß der Bund für Bodenbesitzreform
zum 4. Januar 1892 eine öffentliche Versammlung
einberufen habe, um f ü r die Teltower Bauordnung
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