hatte, genötigt gesehen, ernste Maßregeln gegen das vor-
vordringen von Bodenspekulanten in seiner Kolonie zu
ergreifen. Er hatte angeordnet, daß die Kronländereien
in Deutssch-Ostafrika nur noch in Zeit- oder Erbpacht weg-
gegeben werden sollten. Diese Verfügung hatte bei den
Interessenten begreiflicherweise Mißfallen erregt und
hatte ihm Angriffe zugezogen. Sie nannten die Pacht
eine Gnadenpacht und sagten, daß sich auf solche Engher-
zigkeit niemand einlassen würde. Man würde dann lie-
ber nach Mittel-Amerika oder Santos gehen, um Kaffee-
plantagen anzulegen.
Wie die Vossische Zeitung, die sich in dieser Sache auf
unsere Seite stellte, mitteilte, waren diese Vorwürfe ge-
gen die Kolonialverwaltung von der Deutsch-Ostafrika-
nischen Gesellschaft ausgegangen, die ihre Privilegien
dahin auslegen wollte, daß alles verfügbare Land ihr ge-
hörte. Um diesem treiben ein Ende zu machen, hätte der
Gouverneur v. Wißmann seine Verfügung erlassen.
In einem zweitem Aufsatz: „Bewährte Grundsätze ~
ein Wort an unsere Kolonialverwaltung“ ist Adolf Da-
maschke von ähnlichen Gesichtpunkten ausgegangen. Er
ist für den Entschluß eingetreten, die neuen deutschen Ge-
biete zugunsten künftiger Geschlechter vor der schiefen
Ebene einer immer schneller wachsenden Verschuldung zu
bewahren.
Die Nummer von Frei Land, die diese beiden Aufsätze
hielt, ist von uns an die Mitglieder des Kolonialrats und
an viele Kolonialfreunde verschickt worden. Die Folge ist
gewesen, daß schon nach einigen Tagen vom Kolonialamt
weitere Exemplare dieses Heftes von uns eingefordert
worden sind. Ich glaube, daß wir damit die ersten Steine
zu der Bresche gelockert haben, die das Reichsmarineamt
zwei Jahre später am 2. September 1898 durch die Land-
ordnung von Kiautsschou in das System der großen Land-
schenkungen und Konzessionen gelegt hat.
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