D* d r itt e Lehre muß sein, daß die Bodenreformer
aufhören müsssen, theoretisch Ansprüche zu erheben,
die über das notwendige und durchführbare hinausgehen.
Sie liefern damit nur ihren Gegnern Waffen, die gestützt
auf solche Thesen, die Bodenreformer beschuldigen, das
private Eigentum vernichten zu wollen, während sie es
in Wirklichkeit schützen nud befestigen wollen. Wenn die
Bodenreformer gegen solche Angriffe gewappnet sein
wollen, so dürfen sie die Behauptung, daß
„die Grundrente allein ein Produkt der Zusammenarbeit aller
ist und daß es das Ziel der Bodenreform sei, die Grund-
rente für die Gesamtheit zu gewinnen,“*)
nicht länger aufrecht erhalten.
Die Grundrente kann durch die natürlichen Bedin-
gungen der Fruchtbarkeit und der Lage, durch das wachsen
und den zunehmenden Wohlstand der Bevölkerung, durch
politische, wirtschaftliche und rechtliche Verhältnisse und
durch Kulturaufwendungen der Gesamtheit in hohem
Maße beeinflußt werden. JIc<h habe aber gezeigt, daß
daneben auch die Arbeit und das Kapital des einzelnen
einen entscheidenden Einfluß ausüben können.
Damit ist der Beweis geliefert, daß die Grundrente
n i ch t immer auf Leistungen der Gesamtheit beruht und
nicht von ihr allein erzeugt wird. Die Einziehung der
Grundrente in voller Höhe würde nicht nur ein Unrecht
gegen den einzelnen enthalten, der wesentlich zu ihrer Er-
höhung beigetragen hat. Sie würde auch den Antrieb zu
Verbesserungen lähmen und für die Gesamtheit nachteilig
sein. Wir müssen den Anspruch, die Grundrente in voller
Höhe für die Gesamtheit zurück zu gewinnen, aufgeben.
Trotz des Protestes, den Henry George gegen ein Kompro-
miß erhoben hat, müssen wir uns mit einem Anteil an der
Grundrente und ihrem Zuwachs begnügen, der dem Ei-
gentümer genügenden Spielraum zur Selbstbetätigung
*) Vergl. S. 8324.
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