läßt. Die Grenzen, in denen die Besteuerung der Grund-
rente und des Wertzuwachsses sich zu halten hat, sind von
mir bei der Erörterung der Grundsteuer und der Wert-
zuwachssteuer genannt worden. In anderen Abschnitten
sind die Mittel angegeben worden, die dem Staate und
den Gemeinden zur Verfügung stehen, einer künstlichen
Steigerung der Grundrente Schranken zu ziehen und ihre
spekulative Ausnutzung zum Nachteil der nicht besitzenden
zu verhindern. Diesse Mittel werden völlig ausreichen,
das Gemeinwohl gegen Ausschreitungen der Spekulation
zu schützen. Man hat nur nötig, sie zur rechten Zeit und
am rechten Ort anzuwenden.
D)! Bodenreform soll nicht die Aufgabe haben, ein-
seitig irgend ein Prinzip durchzuführen. Sie ist
keine Lösung der sozialen Frage, kein Allheilmittel für
alle Gebrechen der Menschheit, wie mancher der Lehre
neu gewonnener im Rausche des ersten erkennens anzu-
nehmen geneigt ist. Ihre Aufgaben sind bescheidener.
Sie soll uns zu einer richtigeren Behandlung des Grund
und Bodens als Werk- und Wohnstätte leiten. Trotz
ihrer großen Bedeutung ist sie aber nur ein einzelnes
Glied in der Reihe der großen politischen, wirtschaftlichen
und Bildungprobleme unserer Zeit, die ihrerseits wieder
dem höchstem Ziel
der nationalen Selbstbehauptung
unterzuordnen sind. Die Bodenreform kann uns
keine Antwort geben auf die Fragen: Sozialismus oder
Individualismus, Kommunismus oder Mammonismus,
Privatwirtschaft oder Gemeinwirtschaft, weil es sich dabei
nach Adolf Wagner garnicht um ein Ent we d er- Oder,
sondern nur um ein Me h r- Weniger handelt. Nicht
um das Ob, sondern um das Wi e weit und das
9%
_ 419