willigung verdankt, aber nie auf das, was der Schöpfer allen
Gesschöpfen gemeinsam geschenkt hat, ohne daß ihre eigene
Tätigkeit dabei mitwirkte.“ (S. 181.)
Flürscheim hat sich aber im Gegensatz zu George für
eine Entschädigung der heutigen Besitzer ausgesprochen,
die es im gutem Glauben geworden seien. Eine Ansicht,
die schon Herbert Spencer geäußert hatte, die aber von
George in seinem Hauptwerke (VIII, 2) als unüberlegt
zurückgewiesen worden war.
Flürscheim sagte, daß gerade der Venrngleich mit der
Sklaverei, den George herangezogen hatte, für eine Ent-
schädigung der Eigentümer spreche. Vom Standpunkt der
Billigkeit abgesehen, spreche gegen eine Konfiskation
schon der alleroberflächlichste Einwand der Opportunität:
„Hätte man in Amerika sämtlichen Sklavenbesitzern der
Südstaaten den doppelten oder dreifachen Wert ihrer Skla-
ven in barem Gelde hingelegt, – und das wäre ein Kinder-
spiel gewesen – so hätte man ein gutes Geschäft gemacht,
weil dadurch die Kosten des großen Bürgerkrieges erspart
geblieben wären.“
Er fragt, ob George vielleicht glaube, daß sich die
Grundbesitzer irgend eines Landes der Welt gutwillig
einen Gewaltakt, wie er ihn vorschlägt, gefallen Tassen
würden? (S. 210). George hatte die Grundrente der Ge-
ssamtheit zuwenden wollen, ohne die Eigentümer zu ent-
schädigen. Gossen und Samter hatten staatliche Zwang-
maßregeln ganz abgelehnt. Lange und Wagner hatten sie
in gewissen Grenzen für die Großstädte und deren nächste
Umgebung als notwendig anerkannt. Flürscheim ist auf
die Seite derer getreten, die durch gesetzliche Maßregel
mit einem Schlage den Boden ganz dem Volke zurück-
gewinnen wollten. Sein Ziel war
„Di e Verstaatlichung des Bodens unter
Entschädigung der Besitzer.“
Er hat seine Vorschläge wie folgt formuliert:
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