Full text: Leistung und Wert

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glichen. Ist ein Monat eingetragen, so wird durch eine Abstimmung 
(die Probe- oder Monatsbilanz der Praxis) geprüft, ob die Sollein- 
tragungen mit den Habeneintragungen die gleiche Summe ergeben. 
Das Kassakonto der Bilanzrechnung wird an Hand des Bargrund- 
buches oder des Kassabuches auf seine Übereinstimmung geprüft. 
Von Zeit zu Zeit muß durch Auszüge aus der Fremdrechnung (bzw. 
der’Kunden-, Lieferer-, Bankrechnung) die Richtigkeit der entspre- 
chenden Konten der Bilanzrechnung geprüft werden. Auch die Kon- 
ten der nicht in Bar bestehenden Zahlungswerte müssen mit den Be- 
standnachweisungen ‚der Buchhaltung des Leistungsgegenstandes 
verglichen werden.
	        
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