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Paragraphen könnten es wohl nur auf dem Wege über ein Reichs-
finanzgrundgesey machen, in dem der angedeutete Standpuntt, der
auch von Herrn Dr. Köhler als der allein richtige in den Vorder-
grund geschoben worden ist, verankert würde. Vom Standpunkt
einer geordneten Finanzwirtschaft jedenfalls ist eine solche S e [ b st -
be schränkung des Budgetrechts des Parlaments
nicht nur wünschenswert, in unserer gegenwärtigen Lage ist sie
sogar eine absolut unumgängliche Forderung, und wir würden es
begrüßen, wenn der Reichsfinanzminister Dr. Köhler in dieser
Hinsicht die Jnitiative ergreifen würde. (Sehr gut! rechts.) An
irrtümlichen Auffassungen über das Wesen der Demokratie und
des Parlamentarismus sollte er sich bei der Durchführung dieser
Aufgabe nicht stoßen. (Lebhafter Beifall bei den Deutschnationalen.)
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