Full text: Leistung und Wert

Die Schenkung. 
Die Schenkung wurde im Vorübergehen erwähnt, als es sich 
darum handelte, von der Bilanz des Ertrages solche Einnahmen und 
Ausgaben auszuschließen, die nicht in gegensätzlichen Geschäften 
ihre Entstehung finden. Es möge zum Schluß über die buchhalte- 
rische Behandlung der Schenkung noch Einiges gesagt werden. 
Beides, schenken und beschenkt werden, widerstreitet an 
sich dem Wesen eines kaufmännischen Unternehmens und seinem 
Daseinszweck, der darin besteht, Werte umzusetzen, nichts zu 
geben, ohne dafür zu empfangen, nichts zu nehmen, ohne dafür zu 
geben. Bei der Schenkung aber ist nur einer als Leistender bzw. 
Leistungsnehmer vorhanden, die notwendige Gegenperson fehlt. 
Schenkt das Unternehmen, indem es sich z. B. an einer Sammlung 
für einen milden oder gemeinnützigen Zweck mit namhaftem Be- 
trage beteiligt, so wird, mag es auch mit Willen des Unternehmers 
geschehen, der Reinertrag geschmälert, und wenn man die Schen- 
kung auch nicht über Ertragskonto gehen läßt, so ergibt sich ein 
Kapitalverlust, der mit dem Betrieb des Unternehmens in keinem 
Zusammenhang steht. Dieser Zusammenhang kann nur künstlich 
gebildet werden durch den Gedankengang, daß es eine ehrenvolle 
Pflicht eines Unternehmens von Bedeutung sei, sich solchen Anfor- 
derungen an seine Opferwilligkeit nicht zu entziehen; die Spende 
gehört eben zu den „Unkosten“. Ohne Zweifel ist es unzulässig, bei 
einer Bilanz, die die Ertragsermittelung in den Vordergrund stellt, 
die Schenkung dem Konto der Aufwandswerte zu belasten, weil 
eben tatsächlich mit dem Gelde kein Arbeitswert erworben wird, 
der in den Verwertungsgeschäften seinen Rückumsatz in Geld finden 
könnte. Da die Schenkung überhaupt nicht geschäftlicher Verlust, 
freiwilliger Verlust ein Unding ist, so muß sie als Kapitalentziehung 
behandelt werden. Unternehmer Soll, Unternehmen Haben für be- 
hufs Schenkung an... dem Kapital entnommene ... . Einzelkauf- 
leute und Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft sollten die 
Spende auf ihr Privatkonto übernehmen. Das Gleiche gilt schließlich 
von den Leitern der Kapitalgesellschaft, denn sie haben aus dem 
Geld des von ihnen geleiteten Unternehmens keine Geschenke zu 
machen. Wenn aber die Gesellschafter aus den guten Erträgnissen 
eines Geschäftsjahres in Erkenntnis und Erfüllung einer in der Tat 
ehrenvollen Pilicht einen Betrag zu milden oder gemeinnützigen 
Zwecken verwenden, so ist dies ein Akt der Ertragsverfügung. Eine 
Schenkung kann auch in Handelswerten bestehen, z. B. wenn ein 
größeres Unternehmen bei einem lokalen oder allgemeinen Not- 
stande Bedarismittel aus seinen Beständen zur Verteilung bringen
	        
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