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lage bei Errichtung der Gesellschaft zur Hälfte in Bar bewirkt wer-
den. Grundbuchungen:
Stammkapitalkonto ... . WE Haben
Chemische Vertriebsgesellschaft m. b. H., Görlitz . Soll
Geschäftsanteile der Gesellschafter . . M. 50,000.—
Chemische Vertriebsgesellschaft m. b. H., Görlitz . Haben
Albert Wendland, Stammeinlagekonto ... . .. Soll
Anspruch a/ dessen Kapitaleinlage ... . M. 30,000.—
Albert Wendland, Stammeinlagekonto ...... Haben
Chemische Vertriebsgesellschaft m. b. H., Görlitz Soll
Bareinzahlung:‘.. M. 15,000.—
Ebenso Maßmann, Das Stammkapitalkonto weist das haftende
Grundkapital der Gesellschaft, die Stammeinlagekonten die Anteile
der Gesellschafter und die darauf bewirkten Leistungen aus. Durch
die Resteinzahlungen werden letztere Konten beglichen.
Die Auffassung, die bereits in der Übernahme der Verpflich-
tung zur Kapitalleistung eine Leistungsgabe des sich verpflichten-
den Teils und in der Offenhaltung des sich daraus ergebenden An-
spruchs auf Kapital eine Leistungsgabe des anderen Teils herstellt,
hat den formellen Zweck, die Kapitalverhältnisse des Unternehmens
in der Buchhaltung und der daraus gezogenen Bilanz ersichtlich zu
machen. Sachlich hierhergehörend ist die Bestimmung des Gesetzes
betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung in 8 42,3:
„Das Recht der Gesellschafter zur Einziehung von Nachschüssen
der Gesellschafter ist als Aktivum in die Bilanz nur insoweit einzu-
stellen, als die Einzahlung bereits beschlossen ist und den Gesell-
schaftern ein Recht, sich durch Verweisung auf den Geschäftsanteil
zu befreien, nicht zusteht. Den in die Aktiva der Bilanz aufgenom-
menen Nachschußansprüchen muß ein gleicher Kapitalbetrag in den
Passiven gegenübergestellt werden.‘“ Hier wird also das Ein-
ziehungsrecht als Aktivum eingestellt, die Verpflichtung des Unter-
nehmens aus der Einziehung als Passivum. Die Einstellung in die
Bilanz hat wiederum die entsprechenden Grundbuchungen zur Vor-
aussetzung. Auf dem Konto der Firma, der noch zu behandelnden
Eigenrechnung, brauchen Anspruch und Verpflichtung als sich aus-
gleichende Posten nicht zu erscheinen.
Bei der Kommanditgesellschaft ist der Kommanditist, indem
er den Gläubigern mit seiner Vermögenseinlage haftet, Mitunter-
nehmer, wenn er auch von der Geschäftsführung ausgeschlossen ist.
Es tritt zu dem Kapitalkonto des unbeschränkt haftenden Gesell-
schafters das Kommandit-Kapitalkonto des Kommanditisten.
Geldkonto, aber nicht Unternehmerkonto, ist das Konto des
stillen Gesellschafters, der sich an dem Handelsgewerbe eines An-
deren, Einzelkaufmann oder Gesellschaft, mit einer Vermögensein-
lage beteiligt. „Eines Anderen‘, der stille Gesellschafter ist also
nicht Mitinhaber der Firma, wenn er auch Anteil am Gewinn und
(falls dies nicht vertraglich ausgeschlossen ist) am Verlust hat.