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lage bei Errichtung der Gesellschaft zur Hälfte in Bar bewirkt werden.
Grundbuchungen:
Stammkapitalkonto ... . WE Haben
Chemische Vertriebsgesellschaft m. b. H., Görlitz . Soll
Geschäftsanteile der Gesellschafter . . M. 50,000.—
Chemische Vertriebsgesellschaft m. b. H., Görlitz . Haben
Albert Wendland, Stammeinlagekonto ... . .. Soll
Anspruch a/ dessen Kapitaleinlage ... . M. 30,000.—
Albert Wendland, Stammeinlagekonto ...... Haben
Chemische Vertriebsgesellschaft m. b. H., Görlitz Soll
Bareinzahlung:‘.. M. 15,000.—
Ebenso Maßmann, Das Stammkapitalkonto weist das haftende
Grundkapital der Gesellschaft, die Stammeinlagekonten die Anteile
der Gesellschafter und die darauf bewirkten Leistungen aus. Durch
die Resteinzahlungen werden letztere Konten beglichen.
Die Auffassung, die bereits in der Übernahme der Verpflichtung
zur Kapitalleistung eine Leistungsgabe des sich verpflichtenden
Teils und in der Offenhaltung des sich daraus ergebenden Anspruchs
auf Kapital eine Leistungsgabe des anderen Teils herstellt,
hat den formellen Zweck, die Kapitalverhältnisse des Unternehmens
in der Buchhaltung und der daraus gezogenen Bilanz ersichtlich zu
machen. Sachlich hierhergehörend ist die Bestimmung des Gesetzes
betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung in 8 42,3:
„Das Recht der Gesellschafter zur Einziehung von Nachschüssen
der Gesellschafter ist als Aktivum in die Bilanz nur insoweit einzustellen,
als die Einzahlung bereits beschlossen ist und den Gesellschaftern
ein Recht, sich durch Verweisung auf den Geschäftsanteil
zu befreien, nicht zusteht. Den in die Aktiva der Bilanz aufgenommenen
Nachschußansprüchen muß ein gleicher Kapitalbetrag in den
Passiven gegenübergestellt werden.‘“ Hier wird also das Einziehungsrecht
als Aktivum eingestellt, die Verpflichtung des Unternehmens
aus der Einziehung als Passivum. Die Einstellung in die
Bilanz hat wiederum die entsprechenden Grundbuchungen zur Voraussetzung.
Auf dem Konto der Firma, der noch zu behandelnden
Eigenrechnung, brauchen Anspruch und Verpflichtung als sich ausgleichende
Posten nicht zu erscheinen.
Bei der Kommanditgesellschaft ist der Kommanditist, indem
er den Gläubigern mit seiner Vermögenseinlage haftet, Mitunternehmer,
wenn er auch von der Geschäftsführung ausgeschlossen ist.
Es tritt zu dem Kapitalkonto des unbeschränkt haftenden Gesellschafters
das Kommandit-Kapitalkonto des Kommanditisten.
Geldkonto, aber nicht Unternehmerkonto, ist das Konto des
stillen Gesellschafters, der sich an dem Handelsgewerbe eines Anderen,
Einzelkaufmann oder Gesellschaft, mit einer Vermögenseinlage
beteiligt. „Eines Anderen‘, der stille Gesellschafter ist also
nicht Mitinhaber der Firma, wenn er auch Anteil am Gewinn und
(falls dies nicht vertraglich ausgeschlossen ist) am Verlust hat.