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lung stattfand, tatsächlich noch nicht bezahlt, daher auch nicht der
in ihnen enthaltene Reinertrag, der in unserem Beispiel durchschnittlich
*'/s ausmacht. Über diesen Teil seines Verdienstes darf
der Unternehmer eigentlich erst nach Maßgabe des Eingangs verfügen.
Indessen wird die Ertragsermittelung nicht auf die Unter-Scheidung
zwischen bereits verfügbarem und noch ausstehendem
Reinertrag ausgedehnt. In der Zeit, die die Abschlußarbeit erfordert,
gehen die ausstehenden Entgeltleistungen zum Teil ein. Solange
dies nicht der Fall ist, schmälert die Entnahme des bezüglichen
Ertrags allerdings die arbeitenden Mittel.
Von der Führung dieser zwei Teilkonten der Firma, mittels
derer man den Ertrag des Rechnungsiahres im Ganzen ermittelt,
ist nun offenbar kein großer Schritt dahin, diese Konten zu zerlegen
und damit ein Kontensystem, eine Rechnung, aus dem zweiteiligen
Eigenkonto der Firma ihre Eigenrechnung zu schaffen. Der
Zweck der Zerlegung ist, den Ertrag nicht nur als ein Ganzes, Sondern
auch in den Größen, die ihn bilden und deren Verhältnis zu einander
kennen zu lernen, gewisse Geschäfte rechnungsmäßig zu
trennen, Einblicke in die einzelnen Umsätze und sonstige Einzelheiten
des Betriebes zu gewinnen, die rechnungsmäßige Kontrolle zu
erweitern. Man geht bei der Zerlegung von dem Gegenstande der
Leistung aus, und da der Gegenstand der Zweckleistung die Handelswerte,
der Gegenstand der Entgeltleistung die Zahlungswerte
sind, so schafft man aus dem einen Konto der Zweckleistungen verschiedene
Konten für einzelne Arten der Handelswerte, aus dem
einen Konto der Entgeltleistungen verschiedene Konten für einzelne
Arten der Zahlungswerte. Die Zahl und Art der Konten, namentlich
derjenigen der Handelswerte, richtet sich nach der Eigenart des
Unternehmens, hängt zum Teil vom Ermessen des Geschäftsleiters
ab. Wenige Konten erleichtern den Überblick, viele Konten gewähren
Einblick; beides muß im richtigen Verhältnis stehen. Im
Folgenden soll der Versuch gemacht werden, gewisse allgemeine
systematische Grundsätze für die Kontenbildung zu geben. Wir besprechen
zunächst die Konten der Handelswerte und halten uns am
besten an die Dreiteilung der Unternehmungen in Warenhandel,
Fabrik und Unternehmungen der Betriebsarbeit.
Beim Warenkaufmann ist die nächstliegende Trennung
der Handelswerte die in Sachen (Waren) und kaufmännische Arbeit
(Aufwand). Es ist für den Kaufmann von Wichtigkeit, das Verhältnis
beider und damit den verteuernden Einfluß des Geschäftsaufwandes
auf die Ware kennen zu lernen. Es teilt sich somit das
Konto der Firma für Zweckleistungen in zwei Konten, das eine für
solche, die Waren zum Gegenstande haben, und in das andere, das
die Aufwandswerte zum Gegenstande hat. In schematischem Bilde: