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verwerfliche Gewinne, gezeugt in Preistreiberei,
Kettenhandel und Wucher. Die gerechte Erfassung
und richtige Unterscheidung der zahllosen Abarten
solcher Gewinne bietet allerdings steuerpolitisch die
größten Schwierigkeiten, denn der Krieg hat uns
(eider auf dem Gebiete der Steuerpolitik unvor-
bereitet getroffen und darunter mußte natürlich die
auf die Erfassung der Kriegsgewinne gerichtete
Steuergesezgebung leiden. Während das Deutsche
Reich auf der festen Grundlage der Vermögens-
abgabe seinen Wehrbeitrag und auf diesem wieder
die Kriegsgewinnsteuer rationell als eine umfassende
Vermögenszuwachssteuer aufbanen konnte, mußten
wir uns damit begnügen, eine bloß gewisse Zweige
des Erwerbs und Einkommens treffende Kriegs-
gewinnstener zu schaffen, so daß das weite Gebiet
der Wertsteigerung des mobilen und immobilen Ver-
mögens unerschlossen blieb, und selbst die ver-
schiedenen Einkommenszweige nur sehr ungleichmäßig
erfaßt werden konnten. Dem von mir gekennzeich-
neten Geist entspricht es nun am meisten, die Haupt-
lasten auf die Schultern des österreichischen Industrie-
volkes und darunter besonders auf die der Aktien-
gesellschaften zu legen.
Dies ist schon steuertechnisch verfehlt, da die
Aktiengesellschaft als bloße moralische Person nie-
mals der wahre Steuerdestinatar ist, als der viel-
mehr nur der Aktionär der Gesellschast betrachtet
werden kann. Dieser wird aber ohnehin mit seinem
gesamten Einkommen der Einkommensteuer und mit
seinem gesamten Mehreinkommen der Kriegsgewinn-
stenuer unterworfen. Die Fiktion der juristischen
Person hat wohl noch nie so großes materielles
Unrecht verschuldet, wie bei der Besteuerung der
Aktiengesellschaften in Österreich, die überhaupt im.
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