Full text: Das Ich und der Staat

V. Überstaatliche Bindungen des Ichs 1.0? 
läßt, den religiösen Teil dieser Erziehung für feinf Anhänger selbst 
zu besorgen. [ & gihliolnsk 
s e.. das! Der Protestantismus darf, wen er folgerichtig 
bleiben und nicht in Widerspruch zu seinem “rsek Ga dsatz von 
der Freiheit eines Christenmenschen geraten will, Lk Gtubsbün 
Recht nicht bestreiten, die staatsbürgerliche Erziehung des Ichs mit 
niemand teilen zu wollen. Während der Katholizismus diese Tei- 
lung fordern muß, mit dem Vorbehalt, dadurch den allein maß- 
geblichen Einfluß auf die Erziehung des Ichs zurückzuerobern. 
Und der Staat? Der Staat, der sich die Bekenntnisschule auf- 
zwingen läßt, begeht Selbstmord, begeht zum mindesten ein Ver- 
brechen gegen die Zukunft des Volkes. Hat nicht auch der Hohen- 
zollern-Staat Selbstmord begangen, indem er den Einfluß, den 
er durch die reine Staatsschule auf die Erziehung der Deutschen 
zum Staatsvolk hätte ausüben können, an die Kirchen abtrat, 
soweit er ihn nicht schon dem dynastischen Partikularismus über- 
lassen hatte? 
Doch mag der Streit um Mißgriffe der Vergangenheit auf sich 
beruhen bleiben. Wie die Dinge im Deutschland von heure nun ein- 
mal liegen, fördert immer noch die Zersplitterung, wer den religi- 
ösen Lebensformen Rechte auf die bürgerliche Entwicklung des 
Massenteilchens Ich einräumt, die allein der Staat auszuüben be- 
fugt ist, sobald er den entschlossenen Willen dazu hat. Ob er ihn 
hat, ob er ihn in absehbarer Zeit haben wird, wer kann's wissen? 
Wissen aber können wir dies: im machtlosen Staate bedeutet 
Willensschwäche gerade auf diesem Gebiet eine viel, viel größere 
Gefahr, als sie es schon im waffenmächtigen deutschen Kaiser- 
reich gewesen war. 
Für ein Staatsvolk, das die Aufgabe hat, sich selbst zu regieren, 
dabei aber das Unglück, durch religiöse Lebensformen von starker 
Gegensätzlichkeit gespalten zu sein, kann die Stellungnahme zur 
Religion nur in vollkommener Unparteilichkeit bestehen. Der Staat, 
der jede religiöse Lebensform dulden will und muß, kann und 
darf das Eindringen des konfessionellen Geistes in seine eigenssten
	        
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