N Kollektaneen
schichtlichen Arbeit alles, was irgendwie zu den Überresten
oder zur Überlieferung hinsichtlich einer Tatsache gehört;
für die Erforschung des wahren Sachverhaltes zu berück-
sichtigen hat und deshalb bei der Stoffsammlung beachten
muß, so darf auch bei jeder anderen Frage nichts außer
acht gelassen werden, das für die Feststellung des Tatbe-
standes von Nutzen sein kann.
Deshalb gehören zur Stoffsammlung auch kurze Auf-
zeichnungen über Beispiele aus dem Leben, Tatsachen aus
eigener oder fremder Erfahrung, Beobachtungen und Er-
lebnisse beim Besuche denkwürdiger Orte u. dgl. Ebenso
kann es nützlich sein, die gelegentlichen Früchte des eigenen
Nachdenkens über den Inhalt vıd die Form, die Einteilung
und Ausführung einer Arbeit oder einzelner Teile derselben
aufzuzeichnen und in den Kollektaneen aufzuheben. Solch
gelegentliche Früchte sind nicht immer die schlechtesten;
denn die Tätigkeit des Geistes ist nicht wie der Gang der
Maschine an das Öffnen des Dampfhahnes oder den Kon-
takt mit dem elektrischen Strome gebunden: „Spiritus ubi
vult spirat“.
6. Einen Platz in der Stoffsammlung verdienen auch
kleine oder größere Ausschnitte aus Tages-
blättern oder aus Prospekten, Preislisten, Bücherver-
zeichnissen u. dgl.
Ebenso werden Flugblätter, Sonderabdrücke aus Zeit-
schriften und Sammelwerken, kleine Broschüren und Pro-
gramme und ähnliche Erscheinungen, die man in seiner
Bibliothek nicht gerne als selbständige Nummern einreihen
möchte, für den eigenen Gebrauch oft am sichersten und
besten in den Kollektaneen aufbewahrt. Daß größere Biblio-
theken, die den Wünschen und Interessen vieler Leser zu
entsprechen haben, in der Behandlung solcher Detailwaren
andere’ Wege gehen, kann natürlich dieser Weisung keinen
Eintrag tun.
51. Form der einzelnen Aufzeichnungen. Bei
der weiteren Frage nach der Form und Beschaffenheit der
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