Object: Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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64. Korb- und Flechtarbeit aus Pflanzenstoffen: 
1. einfache Körbe für Wäsche, Kleider, zum 
Verpacken und Transport verschiedener Waren, 
aus Holzspänen, Baumrinde, ungespaltenen Ruten 
und Schilfrohr, ohne oder in Verbindung mit 
anderen einfachen Materialien; Fussteppiche, 
Dielenläufer, Matten aus groben ungespaltenen 
Materialien; Doppelmatten, einfache Besen: 
a) ungefärbt, für das Pud 
Matten aus grobem, gebrochenem Rohr — nach 
Art. 64, P. X lit. a (C. 10, Nr. 620). 
b) gefärbt oder lackiert, für das Pud . . 
Körbe aus ungespaltenen Ruten, die im gewöhnlichen 
Leben und im Handel zum Transport und Tragen von Provi 
sion gebraucht werden — nach Art. 64, P. 1 (C. 91, Nr. 24 388). 
Doppelmatten aus Seegras — nach Art. 64, P. 1 
(C. 93, Nr. 11 145). 
Bürsten aus vegetabilischem Material in gewöhn 
liches Holz gefasst — nach Art. 64, P. 1 (C. 99, Nr. 6238). 
2. Körbe jeder Art, ausser den in P. 1 ge 
nannten; Flechtarbeit jeder Art aus gespaltenen 
Ruten, Gras, Stroh, Palmblatt, Span, ausser der 
besonders genannten; Gegenstände der Garten- 
und Zimmereinrichtung und Bestandteile anderer 
Erzeugnisse, wie: Möbel aller Art, Rahmen, Vasen, 
Blumenkörbe, Gartenlauben, Equipagenkörbe und 
dergl. — gefärbt und ungefärbt, ohne Ausstattung 
mit anderen einfachen Materialien: 
a) im Gewicht von mehr als ein Pfund für 
das Stück, für das Pud 
b) im Gewicht von einem Pfund und weniger 
für das Stück, für das Pud 
Laut Ukas des Dirigierenden Senats von 1908, Nr. 14 675, 
sind rieehtwaren aus gefärbtem Stroh, die als Vorhänge 
und zum Beschlag von Möbeln gebraucht werden, richtig nach 
Art. 64, P. 2 lit. a resp. b, zu tarifieren (C. 09, Nr. 5962, P. 6). 
Ausklopfer aus Gerten, die im oberen Teile zer 
spalten und in Form eines Taues zusammengewunden sind — 
nach Art. 64, P. 2 (C. 10, Nr. 520). 
3. dieselben Erzeugnisse, mit einfachen Mate 
rialien ausgestattet: 
a) im Gewicht von mehr als ein Pfund für 
das Stück, für das Pud 
b) im Gewicht von einem Pfund und weniger 
für das Stück; geflochtene Bänder aus
	        
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