a Seminarstatuten
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Als Hauptmittel zur Erreichung des Zweckes dienen
die praktischen Übungen im Seminar, welche teils in mündlichen
Vorträgen und Erörterungen, Interpretation von Texten,
Besprechungen neuer literarischer Erscheinungen, Disputationen
usw., teils in schriftlichen Arbeiten bestehen.
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Ferner dienen dem gleichen Zwecke die theoretischen
Anleitungen seitens des Seminarleiters, die sich an die
praktischen Übungen anschließen und namentlich auf die
wissenschaftliche Methode beim Arbeiten Rücksicht nehmen.
DS 5
Mit dem Seminar ist eine Handbibliothek verbunden
nebst Lehrmittelsammlung, die in ebensoviele selbständige
Abteilungen als das Gesamtseminar- zerfällt.
Il. Organisation
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Das Seminar besteht aus mehreren Abteilungen, welche
in ihrer näheren inneren Organisation und in ihrem spezifischen
Betriebe selbständig sind.
Die Errichtung einer neuen Abteilung kann nach Maßgabe
des Bedürfnisses mit Genehmigung des Ministeriums
für Kultus und Unterricht erfolgen.
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Zur Leitung der einzelnen Abteilungen sind die jeweiligen
Fachprofessoren berufen; unter mehreren Professoren
desselben Faches wird einem durch Beschluß des
Professorenkollegiums die Leitung übertragen.
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Die Leiter der einzelnen Abteilungen können zu ihrer
Unterstützung aus den Mitgliedern einen Kustos ernennen.!)
!) Der Zusatz des Entwurfes: „der eine den Mitteln des Seminars
angemessene Vergütung erhält“, der den Seminarstatuten der juridischen
Fakultät zu Innsbruck entnommen war, .wurde vom. Ministerium gestricehen.
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