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wurde der Antrag im Jahre 1919 (Drucksache Nr. 1007) der verfasîunggebenden
Preußischen Landesversammlung vorgelegt und am
24. 10. 1919 angenommen. Die Frucht der anschließenden Beratungen
war dann das Preußische Gesetz betreffend die öffentliche Krüppelfürsorge
vom 6. 5. 1920.
Zusammenfassend können wir feststellen, daß wir es bei der
Krüppelfürsorge mit einem relativ jungen Zweig am Baum des Fürsorgewesens
zu tun haben. Die Geschichte derselben reicht noch nicht
ein Jahrhundert zurück. Aber in dieser Zeit ist zunächst von privater
Seite auf dem Gebiete außerordentlich viel gearbeitet worden, bis
dann um die Jahrhundertwende weitere Kreise sich dafür zu interessieren
begannen. Das Preußische Krüppelfürsorgegeseß bildet nunmehr
eine Grundlage, auf der ein erweiterter Bau systematisch durchgeführter
Fürsorge errichtet werden kann.
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