e1 5;
Ürzten ankommt. Ohne die gutwillige Mitarbeit der Ürzte oder gar
segen sie ist eine wirkungsvolle Krüppelfürsorge auf dem Lande nicht
denkbar. Wenn früher vielfach die Ürzte sich sehr zurückhaltend und
abwartend verhielten, so kann man jetzt mehr und mehr erfreuliches
Interesse für die Krüppelfürsorge feststellen; an manchen Orten
kommen die Ürzte zur Krüppelschau, wobei dann alle einschlägigen
Fragen zwischen ihnen, dem Kreiskrüppelarzt (meistens der Kreisarzt
Oder Kreiskommunalarzt) und dem Landeskrüppelarzt besprochen
werden können. Auf diese Weise läßt sich ein zweckdienliches Zusammenarbeiten,
das allen Teilen gerecht wird und von dem die Krüppel
selber den größten Vorteil haben, erreichen. Aus der Art, wie sich die
Ürzte in dem betreffenden Kreise zur Krüppelfürsorge stellen, kann
man im allgemeinen Schlüsse auf die Güte der Krüppelfürsorge in der
betreffenden Gegend ziehen.
Die Art der Krüppelleiden ist mannigfach. In vielen Fällen
handelt es sich um Folgezustände von Krantheiten, die auch durch Behandlung
nicht mehr zu heilen sind, vielmehr nur mehr oder minder
gebessert und durch die verschiedenen Maßnahmen in ihrer Auswirkung
auf die Behinderung des Körpers gemildert werden können,
so daß schwerer Verkrüppelung vorgebeugt wird. Gerade, weil man
das übel in vielen Fällen nicht restlos beseitigen kann, bedarf es sehr
langer und gründlicher Üb er w ach un g zur Verhütung erneuter
Verschlechterung. Hier müssen die Bezirksfürsorgeverbände mit dem
Landesfürsorgeverband (d. h. ambulante und Anstaltsfürsorge) gewissenhaft
Hand in Hand arbeiten. Leider sieht der Landeskrüppelarzt
bei den Krüppelschauterminen, daß das gute Ergebnis bisheriger Anstaltsversorgung
wieder verloren geht, weil zu Hause nicht die erforderliche
Aufsicht vorhanden ist. In dieser überwachung der
Krüppel liegt zurzeit der eigentliche Schwerpunkt
der ambulanten Fürsorg e. Die Begzirksfürsorgeverbände
haben an der Erhaltung des Ergebnisses der Anstaltsbehandlung
genau dasselbe Interesse wie der Landesfürsorgeverband. Dieser legt
Ia die Kosten der Anstaltsversorgung nur aus und zieht von den Bezirksfürsorgeverbänden
den Betrag, der auf persönliche Aufwendung
für den einzelnen Krüppel entfällt (etwa die Hälfte des Pflegesatzes
und die Kosten für orthopädische Apparate . . .) wieder ein. Erneut ersorderlich
werdende Anstaltsaufnahme sschädigte also ebenso die Bezirksfürsorgeverbände
wie den Landesfürsorgeverband, abgesehen davon,
daß die Schienen eventuell vorzeitig unbrauchbar werden und
ersezt werden müssen.
Wie soll nun die überwachung gehandhabt werden? Natürlich
müssen alle Krüppel, bei denen noch eine Verschlechterung ihres Zustandes
befürchtet werden muß, wenn nicht die Weisungen des Anstaltsarztes
gut befolgt werden (und das sind fast alle Jugendlichen),
Beiträge zur sozialen Fürsorge 0.
z!
1z