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Das Handwerk im Rahmen der Volkswirtschaft,
Von Dr. E. Wienbeck, Handwerkskammersyndikus, M. d. R., Hannover.
I. Begrifi des Handwerks,
Einen allgemein gültigen Begriff des Handwerks gibt es nicht.
Gewerbe, die unter den Begriff des Handwerks fallen, kommen ent-
weder n ur als handwerkliche Betriebsform vor, wie z. B. das Schmiede-
handwerk, oder sowohl handwerks- wie fabrikmäßig, wie z. B. die
Möbeltischlerei, Zu dem Begriff des Handwerks im Rahmen dieser
Ausführungen gehört aber das Merkmal der Selbständigkeit,
Es gibt z, B, in großindustriellen Betrieben zahlreiche Handwerker
(Schlosser, Schmiede, Tischler usw.), die dort handwerksmäßig arbeiten,
aber als Arbeitnehmer von Fabrikbetrieben nicht in den gesetzlichen
Rahmen des Handwerks fallen.
Die Versuche, durch Gerichts- oder Verwaltungsent-
scheidungen einen klaren Begriff des Handwerks zu schaffen, sind
bisher nicht gelungen, Man kommt daher immer mehr dazu, die Frage,
ob ein Betrieb handwerksmäßig ist oder nicht, von Fall zu Fall auf
Grund gutachtlicher Äußerungen sachverständiger Vertretungen (z. B.,
Handwerks- und Handelskammern) zu entscheiden, Jedenfalls ist es
nicht mehr angängig, einen Betrieb etwa wegen hoher Gehilfenzahl,
wegen starken Betriebskapitals, wegen kaufmännischer Buchführung,
höherer Vorbildung des Inhabers oder Maschinenverwendung ohne
weiteres als nichthandwerksmäßig zu bezeichnen,
IL, Zahl und Art der Handwerke,
Man kann annehmen, daß heute in Deutschland 90 bis 100 ver-
schiedene Handwerke bestehen. Spezialisiert man Haupthandwerks-
arten, z, B. das Mechanikerhandwerk, in alle Abarten, so kommt man
zu einer viel höheren Ziffer, Sehr wichtig ist es, zu prüfen, ob die
Handwerke seit dem Mittelalter, wo sie ja die ausschließliche technische
Betriebsform bildeten, sich vermindert haben. Selbstverständlich sind
unzeitgemäße Handwerke, wie z. B. die Schwertfegerei, die Harnisch-
macherei oder die Beutelschneiderei, verschwunden, Dafür sind aber
neue, zum Teil volkswirtschaftlich sehr bedeutende Handwerke ent-