Full text: Das Studium der Staats- und Wirtschaftswissenschaften auf den Universitäten und Hochschulen Deutschlands und die Doktorwürde (Dr. rer. pol.)

Allgemeines, 
folgen und den Hochschulen die Mittel zu gewähren, die zum Ausbau 
— Schaffung der erforderlichen Lehrstühle, der Institute und Seminare 
usw. — nötig sind. Nichts dürfte verkehrter sein, als hier zu sparen. Die 
Ausgaben hierfür werden sich am Volksganzen tausendfach bezahlt 
machen. 
Das Studium der Wirtschaftswissenschaften wird in der 
Hauptsache auf unseren Universitäten betrieben. Aber auch einige 
unserer Technischen Hochschulen, z. B. Dresden und München, sind 
für diese Studien besonders eingerichtet, so daß dort sowohl die Diplom- 
prüfung für Volkswirte wie auch die Doktorprüfung abgelegt werden kann. 
Auch an einigen staatlich anerkannten Handelshochschulen, vor allem in 
Nürnberg, kann dies Studium mit einer Abschlußprüfung betrieben werden. 
Wir werden in einem besonderen Anhang über das Studium der Wirt- 
schaftswissenschaften auf den Technischen und Handelshochschulen das 
Nähere und Notwendige mitteilen. 
Vor allem ist den Studierenden der Wirtschaftswissenschaften anzu- 
raten, sich auch mit den Rechtswissenschaften eingehender zu befassen. 
Volkswirtschaft und Rechtswissenschaft gehören zusammen. Der Wirt- 
schaftswissenschaftler kann eine grundlegende rechtswissenschaftliche 
Bildung nicht entbehren. Die meisten Universitäten haben die lange Jahr- 
zehnte in der philosophischen Fakultät geführten „Staatswissenschaften“ 
in neuerer Zeit zur rechtswissenschaftlichen Fakultät hinübergenommen, 
um so auch äußerlich zu vereinigen, was tatsächlich zusammengehört. 
Andererseits sind aber auch, um die Selbständigkeit der Staats-. und 
Wirtschaftswissenschaften zu betonen, diese nicht einfach in der juristi- 
schen Fakultät als Lehrfach aufgegangen, sondern sie nehmen eine be- 
sondere Stellung dort ein. Eine große Anzahl unserer Universitäten führen 
daher eine 
„rechts- und staatswissenschaftliche Fakultät“ 
bzw. eine 
„rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Fakultät“. 
Wenn wir der oben ausgesprochenen Ansicht, daß Rechtswissenschaft 
und Staatswissenschaft zusammengehören, beipflichten, so ist daraus auch 
die Folgerung zu ziehen, daß sowohl der „stud. jur.“ als auch der „stud. 
rer. pol.“ am besten tun, wenn sie in den ersten Semestern beiden 
Wissensgebieten ein gleichmäßiges Interesse entgegenbringen. Es hat dies 
auch noch den Vorteil, daß man sich dann nach einigen Semestern ohne 
Nachteil an Zeitverlust entscheiden kann, ob man sich ganz den Rechts- 
wissenschaften oder den Staats- bzw. Wirtschaftswissenschaften zuwenden
	        
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