168 Aufgaben der künftigen Forstwirtschaftspolitik.
ministeriums geführt.“ Wasserstraßenbeiräte „zur Mitwirkung in Angelegenheiten der
Wasserstraßen“ sind durch Artikel 98 der R.-V. vom 11. August 1910 vorgesehen. Durch
Verordnung vom 26. Januar 1925 sind acht Bezirks-Wasserstraßenbeiräte und ein Reichs-
Wasserstraßenbeirat geschaffen worden.
„Durch die im Friedensvertrag von 1919 vorgesehene Internationalisierung der
Hauptssiromstrecken Deutschlands und die dafür geschaffenen internationalen Ausschüsse, in
denen Deutschland stets in der Minderheit ist, und durch die schon vereinbarten oder noch
zu vereinbarenden internationalen Schiffahrtsakte werden naturgemäß die Befugnisse der
deutschen Verwaltung in bezug auf die deutschen Stromstrecken eingegrenzt. Immerhin
bleibt der deutschen Verwaltung noch eine Reihe sehr wichtiger Aufgaben bezüglich der
Binnenschiffahrt und ihrer Verkehrswege.“ Die Se esch if f a h r t ist, wie wir schon
sahen, Sache der Abteilung I] des Reichs wirtschaftsministeriums.
Die konkreten Aufgaben der künftigen
Forsstwirtschaftspolitik.
Die praktische Forstwirtschaftspolitik hat dafür zu sorgen und darüber zu wachen, daß
die deutsche Forst- und Holzwirtschaft ihrer volkswirtschaftlichen Aufgabe möglichst gerecht
wird. Von ihr hängt es zu einem großen Teile ab, in welchem Umfange die Bevölkerung
ihren Bedarf an forstwirtschaftlichen Kollektiv- und Individual-Gütern, vor allem an Holz
und Holzwaren decken, die Holzindustrien ihre Rohstoffe aus dem Inlande beziehen können
und in welchem Maße sie in dieser Hinsicht vom Auslande abhängig sind. Da diese Ab-
hängigkeit vom Auslande unter den heutigen Verhältnissen viel schwerer empfunden wird
als in der Vorkriegszeit, wird auch die Hebung der forstwirtschaftlichen Produktion durch
die forstwirtschaftspolitiche Praxis heute viel allgemeiner gefordert als früher. Diese
Bedeutung des forstwirtschaftspolitischen Eingreifens wird noch dadurch gesteigert, daß die
vorhandene Waldfläche nicht oder doch nicht wesentlich vergrößert werden kann, so daß das
volkswirtschaftliche Interesse an der Erhaltung und rationellen Ausnützung des in be-
schränktem Umfange vorhandenen Waldes besonders groß ist. Die Erkenntnis dieser hohen
Bedeutung der forstwirtschaftspolitischen Praxis darf indes nicht zu einer einseitigen
Bevorzugung der Forstwirtschaft führen. Neben der Forst- und Holzwirtschaft müssen auch
die übrigen Zweige der Volkswirtschaft gebührend berücksichtigt werden. Das ist vor allem
dann zu beachten, wenn es sich darum handelt, der Forst- und Holzwirtschaft mehr Kapital
und Arbeit zuzuleiten als bisher. Denn das ist meist doch nur dadurch möglich, daß man
diese Kapital- und Arbeitsmengen anderen Zweigen der Volkswirtschaft entzieht (z. B.
Verwendung von Geld und Arbeit zur Ödlandsaufforstung). Hier kann nur von Fall zu
Fall durch eine Abwägung der Produktionsgewinne auf der einen und der entsprechenden
Produktionsverluste auf der anderen Seite entschieden werden.
Wenn ~– was hier selbstversländlich immer vorausgesezt wird ~ die bestmögliche
Deckung des Bedarfs der deutschen Volkswirtschaft mit forstwirtschaftlichen Gütern als die
volkswirtsschaftliche Aufgabe der deutschen Forst- und Holzwirtschaft anerkannt wird, dann
ist fraglos die Erh al tung des deut s< en Waldes in seinem derzeitigen Um-
fange und seinem derzeitigen Bestande eine der wichtigsten Aufgaben der künftigen deutschen
Forst- und Holzwirtschaftspolitik. An eine Vergrößerung des deutschen Waldes ist deshalb