Full text: Forstwirtschafts-Politik

184 Regulierung durch Zwangsmaßnahmen. 
(3. B. der deutschen Reichsbahn) wieder bemerkbar. So sind vor allem in Österreich 
„Mächte am Werke, die die heutige Abhängigkeit Österreichs vom Ausland dazu benützen 
wollen, den . . . Wald dem beutelustigen internationalen Kapital in die Hand zu spielen. 
Unter den harmlos klingenden Schlagworten einer Reform der Bundesforstverwaltung und 
einer Kommerzialisierung des Forstbetriebes soll der Wald seinem Todfeinde: dem Holz- 
händler ausgeliefert werden:)“. Aber auch im Deutschen Reiche werden vom boden- 
reinerträglerischen Lager aus ähnliche Pläne angeregt. So brachte der Gießener Anzeigerr) 
vor kurzem einen „die Forstverwaltung in Hessen“ betitelten und gegen die vom 
Finanzausschuß geplante Auflösung einer größeren Anzahl von Forstämtern und Förstereien 
gerichteten Artikel, in dem von angeblich „unterrichteter Seite“ u. a. folgendes ausgeführt 
wurde: „Das Ziel j e de r (!) Forstwirtschaft besteht darin, auf der gegebenen Fläche 
d au e r n d einen möglichst hohen Reinertrag unter Erh alt ung bzw. Steigerung 
des Kapitals, das in dem vorhandenen Holzvorrat und der Bodenkraft steckt, zu er- 
zielen. . . . . Die einzige Möglichkeit, die Reinerträge des Waldes nachhaltig zu steigern 
und hiermit die Einnahmen des Staates und der Gemeinden zu erhöhen, liegt in einer 
großzügigen, nach kaufmännischen Grundsätzen geformten Umstellung der Bewirtschaftung 
des Staats- und Gemeindewalds. Sie könnte geschehen durch Abtrennung aus der 
allgemeinen Staatsverwaltung und Verselbständigung ähnlich der deutschen Reichs- 
bahn . . ., wenn uns die Wissenschaft hierfür die nötigen Grundlagen geliefert hat." Hier 
wird, und dazu noch von einem, allerdings von der Bodenreinertragslehre infizierten 
Staatsforstbeamten, ganz unverblümt die „Kofmichisierung“ der Forstwirtschaft als 
erstrebenswertes Ziel hingestell. ~ Auch hier ist die Ideologie der liberalistischen 
Wirtschaftstheorie und der auf ihr aufgebauten Bodenreinertragslehre am Werk. Ganz 
abgesehen von der Undurchführbarkeit einer solchen „Kommerzialisierung“ der Forst- 
wirtschaft, die weiter oben auf S. 24 f. ausführlich dargelegt wurde + bei solchen Um- 
gestaltungen besteht, wie S < w a pp a ch z) sehr richtig betont hat, die große Gefahr, daß 
an Stelle einer pfleglichen Behandlung der Staatswaldungen die „Exploitation“. tritt. 
Auch erfährt dabei die Stellung der Beamten insofern eine Ünderung, als an Stelle des 
bisherigen sta at s r e < t l i ch e n Verhältnisses ein privatrechtliches Vertragsverhältnis 
gesetzt wird. Minder brauchbare Kräfte lassen sich nun im Privatdienste allerdings leichter 
entfernen als bei den Anstellungsbedingungen im Staatsdienste, andererseits kommt aber 
dadurch eine Unsicherheit und Ungewißheit in die Beamtenschaft, die keinenfalls aneifernd, 
also für die Wirtschaft vorteilhaft wirkt. Die Vensionsberechtiqung allein vermag diese 
Mißstände nicht zu beseitigen. 
Auch in den nach der politischen Umwälzung des Jahres 1918 einseßenden, nach der 
entgegengesetten Richtung hintreibenden Bestrebungen zu einer „Sozialisierung“, d. h. hier 
zu einer Verstaatlihung der deutschen Forstwirtsc< aft, wirkten sich 
in der Hauptsache nicht Erwägungen volkswirtschaftlicher, sondern solche ideologischer, 
sozialer und politischer Art aus. 
Das gilt vor allem für die auf eine „Durchsozialisierun g“ der gesamten 
Forst- und Holzwirtschaft hinarbeitende Bestrebung des „Deut s < en Holz arbeiter - 
Verbandes“, die als ein Programm echt Erfurter Art, als eine schlechterdings 
:) ; e y b bp". f. „Der Kampf um den Wald“, Wien, Leipzig 1925, S. 7. 
, Fr. . 
?) „Staatsforsiwirtschaft als selbständiges Unternehmen“, „Deutsche Forst-Zeitung“, 1924, 
Mr. A7
	        
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