184 Regulierung durch Zwangsmaßnahmen.
(3. B. der deutschen Reichsbahn) wieder bemerkbar. So sind vor allem in Österreich
„Mächte am Werke, die die heutige Abhängigkeit Österreichs vom Ausland dazu benützen
wollen, den . . . Wald dem beutelustigen internationalen Kapital in die Hand zu spielen.
Unter den harmlos klingenden Schlagworten einer Reform der Bundesforstverwaltung und
einer Kommerzialisierung des Forstbetriebes soll der Wald seinem Todfeinde: dem Holz-
händler ausgeliefert werden:)“. Aber auch im Deutschen Reiche werden vom boden-
reinerträglerischen Lager aus ähnliche Pläne angeregt. So brachte der Gießener Anzeigerr)
vor kurzem einen „die Forstverwaltung in Hessen“ betitelten und gegen die vom
Finanzausschuß geplante Auflösung einer größeren Anzahl von Forstämtern und Förstereien
gerichteten Artikel, in dem von angeblich „unterrichteter Seite“ u. a. folgendes ausgeführt
wurde: „Das Ziel j e de r (!) Forstwirtschaft besteht darin, auf der gegebenen Fläche
d au e r n d einen möglichst hohen Reinertrag unter Erh alt ung bzw. Steigerung
des Kapitals, das in dem vorhandenen Holzvorrat und der Bodenkraft steckt, zu er-
zielen. . . . . Die einzige Möglichkeit, die Reinerträge des Waldes nachhaltig zu steigern
und hiermit die Einnahmen des Staates und der Gemeinden zu erhöhen, liegt in einer
großzügigen, nach kaufmännischen Grundsätzen geformten Umstellung der Bewirtschaftung
des Staats- und Gemeindewalds. Sie könnte geschehen durch Abtrennung aus der
allgemeinen Staatsverwaltung und Verselbständigung ähnlich der deutschen Reichs-
bahn . . ., wenn uns die Wissenschaft hierfür die nötigen Grundlagen geliefert hat." Hier
wird, und dazu noch von einem, allerdings von der Bodenreinertragslehre infizierten
Staatsforstbeamten, ganz unverblümt die „Kofmichisierung“ der Forstwirtschaft als
erstrebenswertes Ziel hingestell. ~ Auch hier ist die Ideologie der liberalistischen
Wirtschaftstheorie und der auf ihr aufgebauten Bodenreinertragslehre am Werk. Ganz
abgesehen von der Undurchführbarkeit einer solchen „Kommerzialisierung“ der Forst-
wirtschaft, die weiter oben auf S. 24 f. ausführlich dargelegt wurde + bei solchen Um-
gestaltungen besteht, wie S < w a pp a ch z) sehr richtig betont hat, die große Gefahr, daß
an Stelle einer pfleglichen Behandlung der Staatswaldungen die „Exploitation“. tritt.
Auch erfährt dabei die Stellung der Beamten insofern eine Ünderung, als an Stelle des
bisherigen sta at s r e < t l i ch e n Verhältnisses ein privatrechtliches Vertragsverhältnis
gesetzt wird. Minder brauchbare Kräfte lassen sich nun im Privatdienste allerdings leichter
entfernen als bei den Anstellungsbedingungen im Staatsdienste, andererseits kommt aber
dadurch eine Unsicherheit und Ungewißheit in die Beamtenschaft, die keinenfalls aneifernd,
also für die Wirtschaft vorteilhaft wirkt. Die Vensionsberechtiqung allein vermag diese
Mißstände nicht zu beseitigen.
Auch in den nach der politischen Umwälzung des Jahres 1918 einseßenden, nach der
entgegengesetten Richtung hintreibenden Bestrebungen zu einer „Sozialisierung“, d. h. hier
zu einer Verstaatlihung der deutschen Forstwirtsc< aft, wirkten sich
in der Hauptsache nicht Erwägungen volkswirtschaftlicher, sondern solche ideologischer,
sozialer und politischer Art aus.
Das gilt vor allem für die auf eine „Durchsozialisierun g“ der gesamten
Forst- und Holzwirtschaft hinarbeitende Bestrebung des „Deut s < en Holz arbeiter -
Verbandes“, die als ein Programm echt Erfurter Art, als eine schlechterdings
:) ; e y b bp". f. „Der Kampf um den Wald“, Wien, Leipzig 1925, S. 7.
, Fr. .
?) „Staatsforsiwirtschaft als selbständiges Unternehmen“, „Deutsche Forst-Zeitung“, 1924,
Mr. A7