Full text: Forstwirtschafts-Politik

Eigenheiten der forstwirtschaftlichen Einkommensteuer. 273 
werden in einer Begriffsumschreibung zusammengefaßt, die aber gerade deshalb, wie die 
jüngste Steuergesetzgebung, die zunächst anscheinend zur Anerkennung dieser Definition 
in Verwaltung und Rechtsprechung zu führen schien, nicht einmal dem beschränkten Zwecke 
gedient hat, für den sie geprägt worden ist.“ 
So daß sich also von den vier genannten Theorien keine einzige als vollkommen zu- 
länglich erweist. 
Der Verfasser schließt sich der Auffassung G erl o f f s an, die von folgenden Er- 
wägungen ausgeht: „Liegt im Begriffe des Ertrages immer die Beziehung auf ein Objekt 
als Quelle, so liegt im Begriff des Einkommens immer die Beziehung auf ein Subjekt, 
zugleich aber auch die Bezugnahme auf eine Wirtschaft, nämlich die Wirtschaft des Ein- 
kommensssubjektes.“ Jede Vollwirtschaft umfaßt aber „verschiedene Aufgabekreise, denen 
die Erwerbswirtschaft, die Haushaltwirtschaft und die Aufwand- oder Verbrauchswirtschaft 
als Teilwirtschaften entsprechen. Die Erwerbswirtschaft erwirtschaftet Erträge und liefert 
sie in Geldform an die Haushaltwirtschaft. Unter Erwerbswirtschaft in diesem Sinne 
werden also alle wirtschaftlichen Maßnahmen eines Wirtschaftssubjektes zwecks Erlangung 
von Erträgen verstanden. Die Haushaltwirtschaft empfängt jedoch nicht nur aus der 
Erwerbswirtschaft, sondern es fließen ihr auch außererwerbswirtschaftliche Einkünfte zu. 
Mit anderen Worten, die Wirtschaftseingänge, die die Haushaltwirtschaft zwecks Ver- 
wendungsordnung und Verwendungsbesstimmung erhält, sind sehr verschiedenen Charakters. 
Ein erheblicher Teil, in der Regel sogar der größte Teil der wirtschaftlichen Eingänge, 
stammt aus der Erwerbswirtschaft des Haushalters oder einzelnen erwerbswirtschaftlichen 
Handlungen desselben; es sind also erw irt s<h aft ete Ertr äg e. Zu den erwirt- 
schafteten Erträgen gehören auch die auf Grund früherer wirtschaftlicher Tätigkeit ein- 
gehenden Erträge, wie Versicherungsrenten u. dgl. Neben solchen erwirtschafteten Erträgen 
pflegen in der Haushaltwirtschaft aber auch noch Erträge einzugehen, die vom Wirtschafts- 
subjekt nicht erwirtschaftet sind oder nicht erwirtschaftet sein müssen. Es sind das einmal 
die Fälle des Bezugs von Unterhaltsrenten, wie Leibgedinge, Apanagen, Stiftungs- 
präbanden, Alimente usw., zum andern aber gehören dazu die Fälle von nicht erwirtschafteten 
Güterzugängen infolge von Vermögensanfällen und Zufallsgewinnen (Schenkungen, Erb- 
schaften, Lotteriegewinne, Funderwerb, Abfindungen usw.). 
Es sind also ihrer Entstehung nach jeweils recht verschiedene Gütereingänge, die der 
Haushaltwirtschaft zufließgen. Ein Teil sind Reinerträge der eigenen Erwerbswirtschaft 
des Wirtschaftssubjekts oder einzelner erwerbswirtschaftlicher Handlungen, ein anderer 
Teil sind nicht erwirtschaftete Erträge ständigen Charakters, und ein dritter Teil endlich 
ist Folge zufälliger Vermögensveränderungen und Eigentumsübertragungen. Nur die 
beiden ersteren sind Mittel planmäßiger Bedarfsbefriedigung; lettere 
sind es nicht und können es ihrem Wesen nach nicht sein. Die Geldsumme der einer 
Haushaltwirtschaft zufließenden erwirtschafteten und nichterwirtschafteten Erträge, die 
planmäßiger Bedarfsbefriedigung zu dienen bestimmt sind, bilden ihr Einkommen. Anders 
und genauer ausgedrückt it Eink om men die Wertsumme der einer Haus- 
haltwirtsc<h aft innerhalb einer Wirtschaftsperiode zu- 
fließenden Erträge ihrer Erwerbswirtsch aft und erwerbs- 
wirtschaftlichen Handlungen einschließ lich sonstiger geld; 
werter Bezüge und Nutzungen, die als planmäßige Mittel der 
Bedarfsbefriedigung zu dienen bestimmt sind. Die sonstigen Wirt- 
schaftseingänge einer Haushaltwirtschaft sind Folge von Vermögensänderungen und Ver- 
Weber, Forstwirtschaftspolitir. r! 
| M
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.