gar zu dürftig bemessen werden. — Nicht ohne Besorgnis
darf man aber auf die 739 Genossenschaften m. b. H.
(= 15,99 v. H.) mit ihren 55 867 Mitgliedern (= 6,33 v. H.)
hinblicken, bei denen die Haftsumme den Geschäftsanteil um
mehr als das Fünfzig-, das Hundert-, das Zweihundertfache
bis zum fibertausendfachen übersteigt. Es finden sich darunter
freilich fast ausschließlich Vereinigungen mit den niedrigen
Geschiiftsanteilsätzen von 50 Pfennig bis 10 M. bei denen ein
hohes Vielfaches schließlich oft eine noch immer nicht un
erschwingliche Haftsumme ausmacht: in den Stufen der
höchsten Vielfachen sind ihrer nicht allzuviele. Wozu aber,
so fragt man sich, wird solch ein ungünstiges Verhältnis fest
gesetzt? Der sehr niedrige Geschäftsanteil ist wohl oft noch
als Nachwirkung der früheren Auffassung, namentlich Raiff
eisens, daß es keines Geschäftsanteils bedürfe, anzusehen und
bedeutet deshalb zur Zeit nicht viel mehr als die formale
Erfüllung einer gesetzlichen Bedingung. In solchen Fällen
brauchte doch aber dann auch die Haftsumme nicht ein so
hohes Vielfaches
des Geschäftsanteils
zu sein.
Es beträgt
die Haftsumme vom Geschäftsanteile
in den
das über 100-
-200 fache
Geschäfts-
anteilstufcn
bei
mit
Ges.-Hfts.
von
Gen.
Mitgl.
Jt
0,50 Jt
2
223
63 300
1 Jt .
66
9 119
11 739 745
1,50 Jt
2
68
15 400
2 M
14
898
1 181 600
3 M
11
374
874 350
4 Jt . .
2
178
218 500
5 Jt
6
486
898 500
10 Jt
30
129 600
100 Jt
1
10
200 000
zusammen
107
11 380
15 320 995
das über 200—
-300 fache
1 jt
9
714
1 785 010
2 jt.
2
160
457 500
1 006 050
3 jt
\
2
288
5 jt
2
340
567 600
10 M
1
12
30 000
zusammen
Hi
1 514
3 840 160
das über 300-
-500 fache
0,50 Jt
2
204
107 200
1 Jt
5
1 531
2 635 500
10 Jt
2
23
385 000
zusammen
9
1 758
3 127 700
1 000 fache
das über 500—
0,50 Jt
58
17 400
1 M
396
1 161 100
10 Jt
1
10
60 000
zusammen
464
1 238 500
das
über 1 000 fache
1 j<
13
18 200.
Erscheinungen im Genossenschaftsleben wie diese sind
auffällig; denn sie überschreiten anscheinend die Grenze des
Genossenschaftswesens, die verständigerweise dort gezogen
werden muß, wo der genossenschaftliche Zusammenschluß zur
Belastung mit unverhältnismäßigem Risiko führt, wo dieses
außer Verhältnis zu dem Vorteile steht, den die Genossen
schaft allerdings vielleicht dem einzelnen Mitgliede zuführt.
Immerhin gilt das nur allgemein und unterliegt im Einzelfalle
mancher Einschränkung. Verschiedene Verhältnisse erheischen
verschiedene Einrichtungen.
2. Geschäftsanteil und Haftsumme nach dem Gegenstände
des Unternehmens.
Das ^ erhältnis von Geschäftsanteil und Haftsumme bei den
Genossenschaften m. b. H. ist aber nur ein äußeres Merkmal
von allerdings allgemeinstatistischem Werte. Wesentlich mitbe
stimmend für jenes Verhältnis ist der Gegenstand des Unter
nehmens : Bei einem Konsumvereine beispielsweise liegen die
I Dinge anders als bei einem Kreditvereine oder einer Baugenossen
schaft. Selbst in derselben Gruppe von Genossenschaften ist
der städtische oder ländliche Charakter des Vereins ausschlag
gebend, ebenso der Sitz und das. örtliche Gebiet oder das
verschiedene Bedürfnis in den Betrieben der Genossen nach
umlaufendem oder stehendem Betriebskapital, insofern dadurch
die Festsetzung des Geschäftsanteils und der Haftsumme
jedenfalls beeinflußt wird: ein Trierischer Winzerverein und
eine landwirtschaftliche Produktiv- usw. Genossenschaft des
Ostens haben andere wirtschaftliche Voraussetzungen als
manche sonstige, und damit ein ganz verschiedenartiges
! Kreditbedürfnis, an dessen Befriedigung die satzungsmäßigen
| Vorschriften über Geschäftsanteil und Haftsumme u. a. m.
angeschlossen werden müssen. Bei Beurteilung des Verhält
nisses von Geschäftsanteil und Haftsumme wird man daher
nach dem Gegenstände des Unternehmens der Genossenschaften
fragen müssen. In dieser Richtung gibt nun die Tabelle VI
des Tabellenwerkes Uber die Genossenschaften m. b. H. aus
führliche Auskunft, die sich außerdem auf den wichtigen Punkt
der „weiteren Geschäftsanteile“ mit erstreckt.
Zunächst eine Hauptzusammenstellung aus dieser Tabelle.
Nach dem Gegenstände des Unternehmens unterschieden sich
die Genossenschaften m. b. H. am 1. Jannar 1904, wie folgt:
Genos-
weitere
Haft-
sen-
schaf-
Mit
glieder
Ge
schäfts-
summe
insgesamt
in
teil
anteile
Tausend
Mark
1.
Kreditvereine
1 182
225 590
186 193
177 748
2.
Rohstoffgenossensch., gewcrbl.
105
3 947
1 622
1834
3.
„ , landW. .
459
40 438
64 702
26 880
4.
35
1 457
639
S67
5.
Werkgenossenschaft., gewcrbl.
78
11 448
12 455
3 987
6.
„ , landw. .
39
690
2 817
637
7.
Gen. z. Besch, v. Masch usw. .
6
450
1316
960
8.
Magazingenossensch, gewcrbl.
26
809
1132
1 455
9.
„ , landw. .
125
19 258
39 182
10 041
10.
Rohstoff- u. Mag.-Gen., gewerbl.
73
2 114
1 715
758
11.
,. ., „ , landw. .
' 8
1 136
8 307
1 147
12.
Produktivgenossensch., gew. .
100
12 021
21 566
8 758
13.
„ . landw.
844
55 768
152 622
48 665
14.
Zuchtgenosscnsckaften ....
124
9 406
1377
2 080
15.
Konsumvereine
841
387 605
51511
11 114
16.
Wohn.- u. Baugen., eigentliche
412
92 271
27 44S
29 136
17.
,, ,, , Vei'einsh. .
43
4 655
5 730
734
18
Sonstige Genossenschaften . .
121
13451
25 218
6 717
zusammen . . .
4 621
882 514
605 552
333 518.
. Aus diesen Zahlen lassen sich folgende lehrreiche Ver
hältniszahlen ableiten. Es betrug
die durch- die durch- die durch
schnittliche schnittliche schnittlicho
Zahl der Zahl der Haftsumme
Mitglieder Geschäfts- für den
für eine anteile für Geschäfts-
Genossen- eine Ge- anteil
schaft
nossenseliaft
JL
1.
Kreditvereine
191
348
432
2.
Rohstoffgenossenschaften, gew.
38
53
329
3.
„ , landw.
88
229
256
4.
Wareneinkaufsvereine
42
60
414
5.
Werkgenossenschaften, gewerbl.
147
306
167
6.
„ , landw. .
18
90
182
7.
Gen. z. Besch, v. Masch. usw.. .
75
294
544
8
Magazingenossenschaften, gew.
31
75
749
9.
„ , landw.
154
468
172
10.
Rohstoff- u. Mag.-Gen., gewerbl.
29
52
198
11.
„ „ „ , landw. .
142
1 180
121
12.
Produktivgenossensch., gewerbl.
120
336
261
13.
„ , landw. .
66
247
234
14.
Zuchtgenossenschaften
76
87
193
15.
Konsumvereine
461
522
25
16.
Wohn.- 11. Bangen., eigentliche
224
291
243
17.
„ „ ,, , Vereinsh..
108
242
71
CO
Sonstige Genossenschaften . . ,
111
320
174
zusammen ....
191
. 322
224.