Full text: Forstwirtschafts-Politik

68 Ökonomische Bedingtheit. 
Das Verhältnis der gelernten zu den ungelernten Arbeitern hat sich ~ und auch darin 
zeigt sich wieder eine Folgeerscheinung der zunehmenden Industrialisierung des Holz- 
gewerbes - wessentlich zugunsten der ungelernten Arbeiter verschoben. 
Berufsverbände in der Forst- und Holzwirtschaft". 
Wer die Geschichte der menschlichen Wirtschaft überblickt, der sieht deutlich, wie 
Perioden einer größeren Freiheit der Wirtschaft immer wieder wechseln mit solchen größerer 
Gebundenheit. „Immer wieder muß die wirtschaftliche Gesellschaft suchen, das Angebot 
durch Verbände zu beherrschen; nach allen Versuchen, ohne das, durch das bloße freie 
Spiel der Kräfte voranzukommen, kehrt sie dazu zurück. Immer wieder handelt es sich 
um die der Lage der Produktion, des Verkehrs und des Handels angepaßten Kompromisse 
zwischen der freien wirtschaftlichen Tätigkeit der Einzelnen und einer staatlichen Markt- 
ordnung; immer wieder handelt es sich darum, so viel freie Konkurrenz zuzulassen, wie 
der Gesamtentwicklung heilsam ist, so viel und so starke Verbände zu dulden, wie sie ohne 
Monopolmißbrauch mehr dem Ganzen als dem Gewinn der Teilnehmer dienen.“ ~ „Auch 
nach dem großen Siege der Gewerbefreiheit, der freien individualistischen Konkurrenz, 
zeigte sich doch bald, daß von der definitiven Beseitigung aller Unternehmer- und Arbeiter- 
verbände nicht die Rede war. Die Gessellenverbände erhielten sich heimlich oder offen; 
viele Zünfte lösten sich niemals auf; ihre Wiederherstellung wurde schon unter Napoleon I. 
diskutiert. Und als vollends die moderne freie Volkswirtschaft sich rasch und glänzend 
1830 bis 1900 entwickelt hatte, da wuchsen aus dem übermäßigen Druck der Konkurrenz 
auf den Unternehmer, aus dem der Unternehmer auf die Arbeiter, die neuen Verbände und 
Korporationen wie Pilze aus dem Boden. Neue Syndikate, Innungen, Innungsverbände, 
Interessenverbände, Kartelle und Trusts auf der einen, die Arbeiterverbände auf der anderen 
Seite, sie schrieben alle eine neue Konkurrenzregulierung auf ihre Fahne. Staat und Recht 
hälten, wenn sie unbeirrt und unweigerlich auf dem Boden der gewerbefreiheitlichen 
Prinzipien standen, alle diese Organisationen nicht dulden dürfen. Aber die Macht der 
Tatsachen, der Entwicklung, war zu stark. Nicht um die Unterdrückung der neuen Gebilde 
handelt es sich heute, sondern um ihre Rechtsordnung. Daran arbeitet die Gegenwart." 
Diese treffenden Worte, die S< m o ll e r im Jahre 1908 niedersschrieb?), gelten in noch 
viel größerem Maße für die Nachkriegszeit, für die Zeit, in der wir heute leben. Heute 
zeigt es sich noch viel deutlicher wie damals, daß der „ganze zentralistische Entwicklungs- 
prozeß natürlich und notwendig“ ist, daß er nicht unterdrückt werden kann und ,den 
technischen und wirtschaftlichen Bedingungen, den organisatorischen Tendenzen der Zeit“ 
entspricht. Die Berechtigung dieses durch unser ganzes wirtschaftliches Getriebe von heute 
durchgehenden zentralisstischen Zuges läßt sich nicht ableugnen, und es ist unverkennbar, daß 
es nicht willkürliche Staatsinteressen sind, die ihn schaffen, sondern daß die Geschäftswelt 
selbst es ist, die dahin drängt. Es ist klar, daß in einer solchen Zeit auch die Stände 
selbst, die Beruf s v e r b än d e, als notwendige Basis jeglicher ständischen Berufs- 
vertretung, eine erhöhte Bedeutung gewinnen müssen. Das gilt nicht nur für die Volks- 
wirtschaft überhaupt, sondern in gleichem Maße auch für alle ihre Glieder, so auch für 
d a s Glied, mit dem wir es hier zu tun haben, für die deutsche Forst- und Holzwirtschaft. 
1) Im Anschluß an des Verfassers Schrift, „Der Aufbau der Berufsverbände in der Forst- 
wirtschaft, im Holzhandel und in der Holzindustrie Deutschlands“", Berlin 1922. 
?) „Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre“, 1. Teil, Leipzig 1908, S. 462/63.
	        
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