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Die Vertreter von Behörden, Hochschulen
und sonstigen Körperschaften:
Reichardt, Dr., Ministerialdirektor (Reichswirtschaftsmini-
sterium, Berlin)
Hinnenthal, Generaldirektor (Reichskuratorium für Wirt-
schaitlichkeit, Berlin)
Hellpach, Dr., Bad, Unterrichtsminister und Staatspräsident
a, D., ordentl, Honorarprofessor an der Universität Heidel-
berg
Kluge, Dr,-Ing., ordentl; Professor an der Technischen Hoch-
schule Karlsruhe (Technische Hochschule Karlsruhe)
Nicklisch, Dr., ordentl, Professor an der Handelshochschule
Berlin
Sommerfeld, Professor Dr., Rektor der Handelshochschule
Mannheim (Handelshochschule Mannheim)
Barth, Dr.-Ing. (Deutscher Verband für berufliches Schulwesen
Frankfurt a, M.)
Sonner, Direktor, M, d, R., Karlsruhe
Das Kuratorium des Forschungsinstitutes besteht satzungsgemäß aus
den Mitgliedern des Vorstandes, aus drei Vertretern des deutschen Handwerks-
und Gewerbekammertags, je einem Vertreter der regionalen Kammerver-
einigungen, der technischen Hochschule Karlsruhe, der Handelshochschule
Mannheim, aus höchstens zehn von der ordentlichen Hauptversammlung
auf drei Jahre gewählten Mitgliedern.
Das Reichswirtschaltsministerium hat das Recht, in das Kuratorium
einen Vertreter zu entsenden. Andere Behörden, Forschungsinstitute und
wirtschaftliche Verbände können durch Beschluß des Kuratoriums gebeten
werden, Vertreter zu bestellen.
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