Beginnender Realismus. 345
licher Interessen ins Historische hinein möglich erwies, so daß
einzelne Disziplinen der Rechtsgeschichte, Literärgeschichte, Kunst-
geschichte, später Wirtschafts- und Sozialgeschichte entstanden:
ergab sich für das klassische Altertum bei der Begrenztheit
der praktischen Interessen, die sich auf Römer und Griechen
bezogen, der außerordentliche Vorteil, der historischen Auffassung
ohne jede allzustarke Entwicklung arbeitsteiliger Organisation
von vornherein eine Universalität wahren zu können, innerhalb
deren noch dieselben Personen alle Gebiete des antiken Lebens
grundsätzlich gleich stark im Sinne einer allgemeinen Altertums⸗
wissenschaft umfaßten.
Der Meister, der der klassischen Philologie mit Klarheit
und Ernst die erweiterte Aufgabe zuwies, war Friedrich August
Wolf (1759 1824), bis 1807 an der Universität Halle, von da
ab in Berlin tätig. Doch hat auch er noch die Aufgabe mehr nur
formuliert als schon zu lösen begonnen. In dieser Hinsicht
verknüpfte sich der Fortschritt vielnehr mit dem Namen August
Böckhs (17835—1867) und gehörte der Hauptsache nach doch erst
der Zeit des Realismus an, wenn Böckh, auch schon 1811 Pro⸗
fessor an der Universität Berlin wurde und bereits 1817 sein
wichtigstes Werk, die Staatshaushaltung der Athener, hat er⸗
scheinen lassen. Böckh hat gelegentlich wohl noch im Sinne der
älteren Auffassung, so namentlich über Pindar, gearbeitet: auch
hierin für die Späteren vorbildlich; denn es ist immer ein Vorzug
der antiken Geschichtsforschung geblieben, daß ihre Jünger und
Meister zugleich Künstler der Interpretation waren oder wenig⸗
stens sein sollten. Vor allem aber war er doch der Begründer
der heutigen Disziplinen der Staatsaltertümer und damit einer
der Erklärung der Schriftsteller an sich ferner stehenden Forschung,
die vielmehr aus den Inschriften wichtige Nahrung zog; vor—
nehmlich! auf Böckhs Betreiben trat daher die Berliner Aka⸗
demie 1825 mit der Ausgabe des Corpus inscriptionum
Graécarum hervor. Und er bereitete der neuen Ansicht des
Altertums alsbald einen so sicheren Standpunkt, daß sie seit—
dem nicht wieder unterdrückt werden konnte: er hat auch schon
die Hilfsdisziplinen der Finanz- und Verfassungsgeschichte der