Die Kalkulation im Malerhandwerk
Von Dipl.-Kfm. Karl Heß, Mannheim
Innerhalb des Rechnungswesens im Malergewerbe nimmt. die
Kalkulation den größten Raum ein. Dies dürfte in erster Linie dar-
auf zurückzuführen sein, daß meist jeder Auftrag individuell behan-
delt werden muß und sich ein bestimmter Kundenauftrag in den sel-
tensten Fällen unter den gleichen Voraussetzungen wiederholt. Eine
direkte Vergleichsmöglichkeit ist selten gegeben, sodaß eine
jede Leistung besonders kalkuliert werden muß, Infolge der Ver-
schiedenartigkeit der Leistungen kommt für das Malergewerbe nur
die Zuschlagskalkulation in Betracht.
Im Malergewerbe haben sich die Organisationen ganz besonders
bemüht, dem Meister die Kalkulationsarbeit soviel als möglich zu
erleichtern, Insbesondere durch Innungen bzw. Innungsverbände er-
fuhr die Malerkalkulation eingehende Behandlung, daneben er-
schienen aber auch zahlreiche private Veröffentlichungen!, Dabei
wird zu untersuchen sein, ob die Organisationen dem Einzelbetrieb
die Kalkulationsarbeiten vollständig abnehmen können.
Durch genaue Erfassung der Materialkosten, Lohnkosten und
Unkosten eines Normalbetriebes läßt sich für eine bestimmte Lei-
stung (z. B, Streichen eines Quadratmeters einer bestimmten Fläche
mit einem bestimmten Material) wohl eine Normalkalkulation auf-
stellen; doch diese hat keine generelle Gültigkeit, da die Voraus-
setzungen für jeden Betrieb andere sind. Die Malerbetriebe sind ein-
mal in ihrer Art verschieden (Anstreicher, Maler, Dekorations-,
Schildermaler), dann in ihrer Betriebsgröße, Betriebsorganisation,
Beschäftigungsgrad usw. Nicht zuletzt spielt der Standort eine große
Rolle; ob Stadt- oder Landbetriebe, da hier besonders die Löhne
stark differieren. Die Abnahme der Kalkulationsarbeiten kann nur
insoweit erfolgen, als für bestimmte Arbeitsleistungen Kalkulations-
: Siehe Aufsatz „Die Literatur für das Malergewerbe“, Seite 188. Außer-
dem werden von den einzelnen Innungen besondere Kalkulationsrichtlinien
für ihren Bezirk herausgegeben.
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