Full text: Rationelle Betriebsführung im Malerhandwerk

Die Kalkulation im Malerhandwerk 
Von Dipl.-Kfm. Karl Heß, Mannheim 
Innerhalb des Rechnungswesens im Malergewerbe nimmt. die 
Kalkulation den größten Raum ein. Dies dürfte in erster Linie dar- 
auf zurückzuführen sein, daß meist jeder Auftrag individuell behan- 
delt werden muß und sich ein bestimmter Kundenauftrag in den sel- 
tensten Fällen unter den gleichen Voraussetzungen wiederholt. Eine 
direkte Vergleichsmöglichkeit ist selten gegeben, sodaß eine 
jede Leistung besonders kalkuliert werden muß, Infolge der Ver- 
schiedenartigkeit der Leistungen kommt für das Malergewerbe nur 
die Zuschlagskalkulation in Betracht. 
Im Malergewerbe haben sich die Organisationen ganz besonders 
bemüht, dem Meister die Kalkulationsarbeit soviel als möglich zu 
erleichtern, Insbesondere durch Innungen bzw. Innungsverbände er- 
fuhr die Malerkalkulation eingehende Behandlung, daneben er- 
schienen aber auch zahlreiche private Veröffentlichungen!, Dabei 
wird zu untersuchen sein, ob die Organisationen dem Einzelbetrieb 
die Kalkulationsarbeiten vollständig abnehmen können. 
Durch genaue Erfassung der Materialkosten, Lohnkosten und 
Unkosten eines Normalbetriebes läßt sich für eine bestimmte Lei- 
stung (z. B, Streichen eines Quadratmeters einer bestimmten Fläche 
mit einem bestimmten Material) wohl eine Normalkalkulation auf- 
stellen; doch diese hat keine generelle Gültigkeit, da die Voraus- 
setzungen für jeden Betrieb andere sind. Die Malerbetriebe sind ein- 
mal in ihrer Art verschieden (Anstreicher, Maler, Dekorations-, 
Schildermaler), dann in ihrer Betriebsgröße, Betriebsorganisation, 
Beschäftigungsgrad usw. Nicht zuletzt spielt der Standort eine große 
Rolle; ob Stadt- oder Landbetriebe, da hier besonders die Löhne 
stark differieren. Die Abnahme der Kalkulationsarbeiten kann nur 
insoweit erfolgen, als für bestimmte Arbeitsleistungen Kalkulations- 
: Siehe Aufsatz „Die Literatur für das Malergewerbe“, Seite 188. Außer- 
dem werden von den einzelnen Innungen besondere Kalkulationsrichtlinien 
für ihren Bezirk herausgegeben. 
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