Full text: Der Weg der Reparation

land bestand, Diese Tatsache wurde damit zum erstenmal öffent- 
lich bekanntgegeben, Uebrigens wird das französische Golddepot 
in England noch heute im Ausweis der Bank von Frankreich als 
Gold im Ausland aufgeführt, 
Außerdem sollte Frankreich seinen Anteil an den deutschen 
Obligationen, die zur Bezahlung der belgischen Kriegsschuld be- 
stimmt waren, an England abtreten, Ebenso sollte Italien 
1% Milliarden Goldmark deutscher Obligationen an England 
übertragen. Auch für den Ausgleich der Schulden zwischen den 
sogenannten kleinen Alliierten waren Bestimmungen getroffen, 
Der französische Plan erklärte: 
Frankreich lehnt es ab, seinen Anteil an den Zahlungen ver- 
ringern zu lassen, die Deutschland nach dem Londoner Zahlungs- 
plan schuldet, Eine Ermäßigung der deutschen Schuld kommt 
nur dann in Frage, wenn andere Alliierte ihren Anteil an der 
Reparation zugunsten Frankreichs abändern oder ein Vorrecht 
für den Wiederaufbau der zerstörten Gebiete zugestehen. Frank- 
reich wird Zinsen‘ oder Kapital seiner interalliierten Schulden 
erst bezahlen, wenn durch deutsche Leistungen sämtliche Aus- 
gaben für den Wiederaufbau der zerstörten Gebiete gedeckt 
sind, Diese Ausgaben entsprechen ungefähr dem französischen 
Anteil an den Obligationen A und B des Londoner Zahlungs- 
plans, also 52 Prozent von 50 Milliarden == 26 Milliarden 
Goldmark, 
Unter dieser Voraussetzung ist Frankreich bereit, von seinem 
Anteil an den Obligationen C des Londoner Zahlungsplans einen 
Betrag in Höhe seiner Schuld an die Alliierten abzutreten, Es 
will auch den Rest der ihm zustehenden Obligationen C annul- 
lieren, wenn alle Alliierten dies gleichfalls tun, Ein Moratorium 
kann Deutschland nur auf zwei Jahre und nur in beschränktem 
Umfange zugestanden werden, Deutschland muß aber auch 
während. des Moratoriums 1, die Kosten für die. Besatzungs- 
truppen und für die interalliierten Kommissionen weiterzahlen, 
2, die vertraglichen Sachlieferungen machen, 3. die sonstigen 
Zahlungen für die Ausgleichsämter, Schiedsgerichte usw, leisten 
Bergmann, Der Weg der Reparation 14 © 
ZU4
	        
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