Nach dem Gutachten der Sachverständigen lag es der deutschen
Regierung ob, Gesetzentwürfe für die Gründung der Goldnoten-
bank, für die Umwandlung der Reichsbahn in eine Gesell-
schaft und für die Aufbringung von fünf Milliarden Schuldver-
schreibungen der deutschen Industrie vorzubereiten, Die Grund-
züge dafür waren im Dawesbericht und in seinen Anlagen vor-
geschrieben. Die Sachverständigen hatten aber vorgesehen, daß
ihre Vorschläge auf allen drei Gebieten von Organisationskomitees
weiter ausgearbeitet werden sollten, Diese Komitees traten nun
zusammen, Dr. Schacht als Präsident der Reichsbank und Sir
Robert Kindersley bearbeiteten die Gründung der Bank, Sir
William Acworth und Mr, Leverve, die Verfasser des Berichts
über die Reichsbahn, bildeten mit zwei deutschen Vertretern — dem
Staatssekretär Vogt und mir — das Komitee für die Gründung der
Bahngesellschaft, Der Zusammentritt des Industriekomitees ver-
zögerte sich wegen Schwierigkeiten in der Auswahl der alliierten
Vertreter, Schließlich gehörten ihm an von deutscher Seite Staats-
sekretär Trendelenburg und Dr. Buecher, von alliierter Seite die
Herren Allix und Bianchini, Als neutrales Mitglied wurde vom
Komitee der bekannte schwedische Bankier Marcus Wallenberg
zugezogen,
Verhältnismäßig am einfachsten lag die Aufgabe der Gründung
der Bank,
Das Komitee für die Reichsbahn hatte umfangreiche und
schwierige Materien zu bearbeiten. Es galt, das Verhältnis der
Bahngesellschaft zu der Reichsregierung in den Fragen der Auf-
sicht und der Tarifhoheit sowie zu den einzelnen Ländern zu
regeln, welche im Jahre 1920 durch Staatsverträge ihre Eisen-
bahnen an das Reich übertragen und sich gewisse Rechte vor-
behalten hatten. Nicht geringere Schwierigkeiten verursachte bei
der Umstellung des Reichsbetriebs in die Form eines Privat-
betriebs die Personal- und Beamtenfrage, In allen diesen Dingen
gelangte man zur Einigung, ohne daß es nötig war, das im Dawes-
bericht vorgesehene fünfte, neutrale Mitglied zuzuziehen,
Für das nationale Empfinden der Deutschen war die Ueber-
tragung des Eisenbahnbetriebs auf eine Gesellschaft, in deren
m
1: