sich sehr eingehend mit dem Problem, auf welche Weise die
Zahlung möglich sein würde, ‚Eine damals im Reichsschatzamt
entstandene Denkschrift kam zu dem Schluß, die Reparation
könne weder durch Barzahlungen, noch im Wege einer Anleihe,
noch endlich ohne schwere Gefahren für die Wirtschaft der
Alliierten und Deutschlands durch Sachlieferungen geleistet
werden, Vielmehr sei. die einzig richtige Art der Reparation darin
zu erblicken, daß Deutschland verpflichtet werde, die entstandenen
Schäden durch eigene Arbeit wiederherzustellen, wobei außer
dem eigentlichen Wiederaufbau auch große Lieferungen von Roh-
stoffen, Baumaterialien und Schiffen in Betracht kommen könnten.
Mit solchen Ideen über die Reparation ging die 200 Köpfe
starke deutsche Delegation am 27, April 1919 zur Friedens-
konferenz nach Versailles, Dort wurde sie von der Außenwelt
sorgfältig abgeschlossen. Am 7, Mai wurden ihr endlich die
Friedensbedingungen übergeben, Jede Möglichkeit zur Verhand-
lung wurde von vornherein abgelehnt, Die Deutschen durften ihre
Bemerkungen zu den Bedingungen nur schriftlich machen, So sind
denn auch die Vorschriften über die Reparation bis auf gering-
fügige Aenderungen mehr formaler Art im Vertrage von Versailles
genau so geblieben, wie sie ursprünglich übergeben waren,
Daß die Alliierten in Versailles jede Verhandlung über den
Frieden unmöglich machten, hatte seinen Grund zunächst darin,
daß sie die deutsche Delegation als Vertreter eines verbreche-
rischen Volkes ansahen, das einfach abgeurteilt werden sollte und
vor Verkündung des Urteils nur das Recht bekam, sich auf die
Anklage zu äußern, Ebenso sehr aber hat wohl auch die Be-
fürchtung mitgespielt, daß jede Verhandlung mit den Deutschen
den nur mühsam überbrückten Zwiespalt zwischen den einzelnen
Alliierten und Amerika wieder aufreißen würde,
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