Full text: Der Weg der Reparation

Höhe eingehen, hat der Kommissar nur ein Recht auf Einsicht und 
Auskunit, das allerdings weit geht. Er ist auch rechtzeitig von den 
Entwürfen der Gesetze und Verordnungen zu unterrichten, welche 
die verpfändeten Einnahmen betreffen, Die Rechte des Kommissars 
erweitern sich, wenn drei Monate hindurch die an ihn abgeführten 
Beträge weniger als je ein Zehntel der Jahresrate betragen oder 
wenn die Einnahmen bei unveränderter Lage der Gesetze wesent- 
lich hinter der gleichen Periode des Vorjahres zurückbleiben. In 
diesen Fällen ist er befugt, dem Reichsminister der Finanzen 
Vorschläge zu machen und durch seine Vertreter oder Sachver- 
ständige den Ursachen des Rückganges nachzuforschen, Wenn 
die Einnahmen aus den verpfändeten Steuern längere Zeit nicht 
ausreichen sollten, um trotz Erschöpfung des Reservefonds die 
fälligen Monatsraten zu decken, oder wenn der Finanzminister 
die Vorschläge des Kommissars nicht ausführt und die Einnahmen 
unbefriedigend bleiben, muß die Reichsregierung vorübergehend 
andere indirekte Steuern verpfänden, Wenn alles nichts hilft, 
kann der Kommissar im Einverständnis mit dem Generalagenten 
fordern, daß eine Aenderung der Organisation bei den Einnahme- 
quellen eintritt, deren Rückgang den Fehlbetrag herbeigeführt 
hat. Dabei kann er verlangen, daß diese Steuerzweige eine selb- 
ständige und vom Reiche unabhängige Verwaltung erhalten, Eine 
solche Aenderung der Verwaltung darf aber erst eintreten, wenn 
der unparteiische Schiedsrichter, der alle Meinungsverschieden- 
heiten zwischen Regierung und Kommissar schlichtet, dahin ent- 
schieden hat, daß die Maßnahme notwendig und geeignet ist, die 
Eingänge aus den Steuern so zu heben, daß die jährliche Haus- 
haltszahlung sichergestellt wird, Das alles ist nach dem Muster 
der Reichsbahn gestaltet, 
Im einzelnen sind die Vorschriften des Protokolls sehr ver- 
wickelt. Man sieht ihnen ordentlich den harten Kampf an, der in 
London um sie geführt worden ist, 
Die Steuersätze auf Branntwein, Tabak, Bier und Zucker sollen 
ohne Einwilligung des Kommissars nicht herabgesetzt werden, 
Der Kommissar hat sich jeder Einmischung in die Zolltarifpolitik 
der deutschen Regierung zu enthalten, 
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