Full text : Der Weg der Reparation

wort, das sei sehr erfreulich, und wenn meine Erwartung sich
erfülle, werde die Reparationskommission offiziell erklären,
Deutschland habe eine dankenswerte Anstrengung gemacht,
Hier sei ein Wort über den deutschen Verkehr mit der Reparationskommission
 eingeschaltet, Er trug bei Beginn der Beziehungen
 durchaus den Charakter eines kriegsgerichtlichen Verfahrens,
 bei dem der deutsche Vertreter als Angeschuldigter erschien
 und als solcher behandelt wurde, Nach einer derartigen
Sitzung unter Poincare — im Februar 1920 — erklärte ich einigen
Mitgliedern der Kommission, daß ich mir diese Behandlung nicht
gefallen ließe und bei Wiederholung den Sitzungssaal verlassen
würde, Ich hätte den Posten als deutscher Vertreter bei der
Reparationskommission übernommen, um in geschäftlich ruhiger
Aussprache die schwere Aufgabe der Reparation allmählich
möglich zu machen, Das sei in offiziellen Sitzungen und in dem
Stile gerichtlicher Verhandlungen nicht zu erreichen, Für vernünftige
 Besprechungen sei ich immer zu haben, aber nicht für
Gerichtssitzungen, Das half sofort, Immer mehr entwickelte sich
zwischen den meisten Mitgliedern der Kommission und mir ein
zwangloser und offener Verkehr, bei dem beide Parteien versuchten,
 den Bedürfnissen und dem Standpunkt des Vertragsgegners
 gerecht zu werden, Nur die hohe Politik hat immer wieder
die Fäden zerrissen, die so gesponnen wurden, und die wir in
zäher Arbeit mühsam wieder zusammenknüpfen mußten, wenn
sich das politische Gewitter mit Blitz und Donner ausgetobt hatte.
Mitten in diese Entwicklung hinein fiel eine Note der Reparationskommission
 vom 29, Mai 1920, wonach die Lieferung
von oberschlesischer Kohle an Polen unter gewissen Bedingungen
um 200 000 Tonnen auf 450 000 Tonnen im Monat erhöht werden
sollte, Anlaß dazu gaben die erhöhten Bedürfnisse Polens, das
damals im Krieg mit der Sowjetregierung lag, Damit wurde aber
der ohnehin schwache Bezug Deutschlands an oberschlesischer
Kohle noch weiter in unerträglicher Weise eingeschränkt, Die
deutsche Regierung war der Ansicht, daß die Reparationskommission
 nicht berechtigt sei, Lieferungen aus Oberschlesien
vorzuschreiben, und griff eigenmächtig zu der Gegenmaßnahme,
Bergmann, Der Weg der Reparation 4

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