Contents : Nationalökonomie (Teil 1)

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Zankgründungen.


zunahm und sich an einzelnen Punkten konzentrierte, wie vor allen
Dingen an den Plätzen der Waren- und. Wechselmessen, um so mehr
stellte sich das Bedürfnis heraus, durch Bildung großer Institute dem
eschäfte eine größere Sicherheit zu geben, und sich der Ueberlegen-2eit
 einzelner Geldmänner zu entziehen, indem sie genossenschaftlichen
Yharakter gewannen oder Staatsanstalten wurden. Der erste derartige
Yersuch wurde in Genua gemacht, wo 1407 in der „Casa di san
Giorgio“ eine Girobank gegründet wurde; in Barcelona bereits 1401,
jedoch nicht mit der gleichen Bedeutung. Eine weitere und nachhaltigere
 Nachbildung derselben trat indessen erst Ende des 16., dann
im Laufe des 17. Jahrhunderts auf, nachdem durch Ueberspekulation
und unrationelles Verfahren eine größere Zahl bedeutender Bankiers
Bankerott gemacht hatten, und viele Geschäftsleute und sonstige vermögende
 Männer mit in das Verderben gezogen hatten, Der erste
hier in Betracht kommende Versuch ging in den achtziger Jahren des
16. Jahrhunderts von dem venetianischen Staate aus, der für die spä-‚eren
 Gründungen typisch wurde. Die Veranlassung soll gewesen sein,
daß die Regierung sich nach erheblichen Kriegen in großer Geldverjegenheit
 befand und sich genötigt sah, eine Anleihe aufzunehmen,
wobei sie sich natürlich nur an die heimischen Kaufleute wenden
konnte. Da aber die Gefahr vorlag, durch die Entziehung bedeutender
Summen den Handel zu schädigen, kam man auf den Gedanken, auf
Grund der eingezahlten Summen ein Staatsschuldbuch aufzulegen, in
welchem jedem Kaufmann ein Folium eröffnet wurde, auf welchem die
dem Staat geliehene Summe ihm gut geschrieben wurde, so daß nun die
Kaufleute auf Grund ihres Guthabens ihre Geschäftsthätigkeit weiter
fortsetzen konnten, indem die Zahlung des einen an den anderen durch
Uebertragung der Summe von dem Folium des einen auf das des anderen
vollzogen wurde. Auf diese Weise konnte der Staat erhebliche Beträge
für sichin Anspruch nehmen, ohne den Handel lahm zu legen, denn auf
Grund der Forderung an den Staat konnte nun jeder Kaufmann seine
Einkäufe machen, Zahlungen an andere leisten und so seine Geschäfte
 ungeschwächt fortsetzen. Bald darauf geschah die Gründung der
Staatsbank, welche als „banco del giro“ von 1619—1806 bestanden
hat. In Mailand wurde die „Banco di St. Ambrogio“ 1593, 1609 die
Amsterdamer Wisselbank, 1619 die Hamburger Bank, welche bis 1873
bestanden hat, die Nürnberger 1621 ins Leben gerufen. Während
diese sämtlich Staats- resp. städtische Banken waren, wurde: die englische
 Bank 1694 als Aktiengesellschaft gegründet, indem durch Gesetz
denjenigen, welche dem Staate die Summe von 1,2 Mill. Pfd, Sterl.
leihen würden, das Privilegium zur Errichtung einer Bank gewährt
wurde.
Diese Banken waren ursprünglich reine Girobanken, sie beruhten
darauf, daß eine Anzahl bedeutender Unternehmer erhebliche Summen
bar in den Kellern der Bank deponierten, worüber ihnen ein Folium
in dem Bankbuche eröffnet wurde, und sie nun unter einander Zahlungen
in der erwähnten Weise durch Uebertragung begleichen konnten, so daß
dabei die deponierten Gelder unberührt liegen blieben und nur ausnahmsweise
 und in beschränktem Maße herausgezogen werden durften.
Dies schloß ein, daß die Mitglieder der Bank oder die Bankbürger
aur untereinander Geschäfte machen konnten, worin natürlich eine
große Beschränkung lag. Ein wesentlicher Vorteil des Verfahrens bestand
 darin. daß die bedeutenden Summen, die zur Grundlage des
            
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