Full text: Wirtschaftliches Verpacken

V. ANHANG 
Als Anhang seien zur Vereinfachung des Nachschlagens 
hier noch Auszüge aus der Postordnung, aus der Gebühren- 
tafel für Pakete, aus dem Handelsgesetzbuch, aus der Eisenbahn- 
verkehrsordnung, aus der Anleitung für die Zollabfertigung der 
Taraordnung und aus dem Handbuch für Verlader der Hapag 
gebracht. Ein Literaturverzeichnis beschließt diesen Teil. 
1. AUSZÜGE AUS DER POSTORDNUNG ABSCHNITT V, 1 
$ 1 gibt an, daß Päckchen bis 1 kg, Blindenschriftsendungen 
bis 5 kg, Warenproben bis 500 g, Mischsendungen bis 1 kg, 
Pakete bis 20 kg zugelassen sind. 
8 4, Absatz 2 sagt, daß von der Postbeförderung ausge- 
schlossen sind Gegenstände, deren Beförderung eine Gefahr 
für die Postbeamten oder Postsendungen bildet, namentlich 
alle durch Reibung, Luftzudrang, Druck oder sonst leicht ent- 
zündlichen Sachen und ätzende Flüssigkeiten. 
In der Anmerkung gehören hierzu: Zündmittel, Schieß- 
mittel und Sprengstoffe, z. B. Schießpulver, Dynamit, Schieß- 
baumwolle, Knallsilber, Sprengöl, Nitroglyzerin, Amorces (Zünd- 
blättchen für Salonpistolen); Feuerwerkssätze und Feuerwerks- 
körper, ferner Schellack und Strontian, wenn beide Stoffe 
miteinander vermischt, zusammengebracht oder zusammen- 
geschmolzen sind; Reib- oder Streichzünder und Zündhölzchen 
jeder Art (auch die im Geschäftsverkehr als ‚„Wachskerzchen“‘ 
bezeichneten Wachsstreichzünder), Selbstzünder- (Eszet-) Zi- 
garren, Phosphor, Radfahrerbomben, und Knallerbsen; Kalzium- 
karbid, Dahalit, Celloidin (Kollodiumwolle), gefettete Wolle, 
gefirnißte Baumwolle, selbstentzündliche Kohle; Blitzlicht- 
pulver, wenn die Bestandteile sich in gemischtem Zustande 
befinden; Natriummetall; Zinkstaub; Mineralsäuren; Essig- 
essenz (Essigsäure zu 80 v. H.); Flüssigkeiten, die leichter ent- 
zündlich sind als Petroleum vom Entflammungspunkt 21°, z. B. 
Chloräthyl, Schwefeläther, Benzin, Benzinit, Brennspiritus, 
Cellonlack, Zaponlack, Kollodium, Hoffmannstropfen, Bronze- 
tinktur, Terpentinöl-Ersatz, der unter Beimischung von Benzol 
und Xylol hergestellt ist; flüssige Kohlensäure; flüssige Luft. 
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