nisch“. in Hinblick auf Gesellschaft und Wirtschaft,
„national“ unter dem Gesichtswinkel eines schwer um
seine Existenz ringenden Volkes, und „ethisch“ vom
allgemein-humanitären Standpunkt aus sind. Das kann man
vielleicht aus dem Thema „Autonomie des sozialen Ge-
dankens“ herauslesen; nicht zuletzt würden solche Lösun-
zen der großdeutschen Idee dienen, denn sie ent-
srrechen auch der Lage Deutsch-Oesterreichs.
Die Vorherrschait der freien Gewerkschaiten
in den Organen der Selbstverwaltung.
Von Dr. rer. pol. Hadrich, Leipzig.
Vor einigen Monaten gab der Allgemeine deut-
sche Gewerkschaftsbund (ADGB.), die Spitzen-
organisation der sogenannten freien oder sozialistischen
Gewerkschaften, die zahlenmäßige Stärke seiner Organi-
sationen bekannt, die sich im Jahresdurchschnitt 1928 auf
4,65 Millionen Mitglieder belief. Die chsistlichen Gewerk-
schaften hatten dagegen‘ nur 630000, die Hirsch-Duncker-
schen sogar nur 130 000 Mitglieder. Hierbei handelt es sich
durchweg um Arbeiter, die Angestellten zruppieren sich
folgendermaßen:
Afabund (freigewerkschaftlich) 400 000 Mitglieder
Gedag (christlich-national) 450 000 Mitglieder
GdA. (freiheitlich-national) 324000 Mitglieder
Diese Organisationen vertreten im wesentlichen die
Interessen der Versicherten in den Organen der Sozial-
verwaltung, Sie beherrschen damit weitaus größere
Gruppen, als es ihrer zahlenmäßigen Stärke entspricht. Denn
nach der neuesten Veröffentlichung des Statistischen Reichs-
amtes (Band 363, die Krankenversicherung im Jahre 1927)
umfaßte die Sozialversicherung im Jahre 1928 rund zwei
Drittel der Gesamtbevölkerung des Deutschen Reiches, und
zwar zählten die
[nvaliden- u. Angestelltenversicherung 22 Mill. Versicherte
Arbeitslosenversicherung 16,8 Mill. Versicherte
Krankenversicherung ; 21.2 Mill. Versicherte
In der Krankenversicherung sind außer den Vollver-
sicherten noch etwa 17 bis 18 Millionen Familienangehörige
mitversichert. Wie sich diese Minderheitsherrschaft im
einzelnen auswirkt, mögen die folgenden Darlegungen zei-
gen. Ueber die Krankenversicherung hat kürzlich der
ADGB. eine kleine Broschüre, „Die Vertretung der Ver-
sicherten in den reichsgesetzlichen Krankenkassen“, heraus-
zegeben und Auszüge daraus in Nr, 33 der Gewerkschafts-
zeitung und im Jahrbuch 1928 des ADGB. veröffentlicht.
Danach setzten sich die Vertretungen der Versicherten in
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