fullscreen: Das Problem der Wirtschaftsdemokratie

nisch“. in Hinblick auf Gesellschaft und Wirtschaft, 
„national“ unter dem Gesichtswinkel eines schwer um 
seine Existenz ringenden Volkes, und „ethisch“ vom 
allgemein-humanitären Standpunkt aus sind. Das kann man 
vielleicht aus dem Thema „Autonomie des sozialen Ge- 
dankens“ herauslesen; nicht zuletzt würden solche Lösun- 
zen der großdeutschen Idee dienen, denn sie ent- 
srrechen auch der Lage Deutsch-Oesterreichs. 
Die Vorherrschait der freien Gewerkschaiten 
in den Organen der Selbstverwaltung. 
Von Dr. rer. pol. Hadrich, Leipzig. 
Vor einigen Monaten gab der Allgemeine deut- 
sche Gewerkschaftsbund (ADGB.), die Spitzen- 
organisation der sogenannten freien oder sozialistischen 
Gewerkschaften, die zahlenmäßige Stärke seiner Organi- 
sationen bekannt, die sich im Jahresdurchschnitt 1928 auf 
4,65 Millionen Mitglieder belief. Die chsistlichen Gewerk- 
schaften hatten dagegen‘ nur 630000, die Hirsch-Duncker- 
schen sogar nur 130 000 Mitglieder. Hierbei handelt es sich 
durchweg um Arbeiter, die Angestellten zruppieren sich 
folgendermaßen: 
Afabund (freigewerkschaftlich) 400 000 Mitglieder 
Gedag (christlich-national) 450 000 Mitglieder 
GdA. (freiheitlich-national) 324000 Mitglieder 
Diese Organisationen vertreten im wesentlichen die 
Interessen der Versicherten in den Organen der Sozial- 
verwaltung, Sie beherrschen damit weitaus größere 
Gruppen, als es ihrer zahlenmäßigen Stärke entspricht. Denn 
nach der neuesten Veröffentlichung des Statistischen Reichs- 
amtes (Band 363, die Krankenversicherung im Jahre 1927) 
umfaßte die Sozialversicherung im Jahre 1928 rund zwei 
Drittel der Gesamtbevölkerung des Deutschen Reiches, und 
zwar zählten die 
[nvaliden- u. Angestelltenversicherung 22 Mill. Versicherte 
Arbeitslosenversicherung 16,8 Mill. Versicherte 
Krankenversicherung ; 21.2 Mill. Versicherte 
In der Krankenversicherung sind außer den Vollver- 
sicherten noch etwa 17 bis 18 Millionen Familienangehörige 
mitversichert. Wie sich diese Minderheitsherrschaft im 
einzelnen auswirkt, mögen die folgenden Darlegungen zei- 
gen. Ueber die Krankenversicherung hat kürzlich der 
ADGB. eine kleine Broschüre, „Die Vertretung der Ver- 
sicherten in den reichsgesetzlichen Krankenkassen“, heraus- 
zegeben und Auszüge daraus in Nr, 33 der Gewerkschafts- 
zeitung und im Jahrbuch 1928 des ADGB. veröffentlicht. 
Danach setzten sich die Vertretungen der Versicherten in 
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