I. Abschnitt Allgemeine Lehren. he1
ist nur der Umstand natürlich störend, daß die Zinsenlast einem
geringeren Schuldkapital entspricht in dem einen als in dem anderen
Lande, wenn dort z. B. der Zinsfuß 5 Prozent beträgt, hier 2 Prozent,
oder der eine Staat al parı, der andere unter dem Nennwert das
Anlehen kontrahiert hat, was wieder auf die Amortisation und
Konversion zurückwirkt, da der eine Staat leichter amortisieren
oder konvertieren kann, als der andere. Aus dem Gesagten folgt,
daß eigentlich beide Maßstäbe notwendig sind; wollen wir die
gegenwärtige Last kennen, so bedienen wir uns der Zinsenbeträge,
wollen wir die zukünftige Last kennen, so bedienen wir uns der
Kapitalbeträge. Aber auch vereint gewinnen wir mittels dieser
Maßstäbe kein vollständiges Bild, da sie nur eine absolute Größe
darstellen, die Größe des Kapitals und der Zinsen. Die Intensität
der Last muß aber relativ festgestellt werden, verglichen mit der
Kraft, die berufen ist, die Last zu tragen. Darum ist eine Ver-
gleichung der Last mit jenen Momenten nötig, die die wirtschaft-
liche Kraft des Staates repräsentieren und zwar: a) mit dem Volks-
vermögen; b) mit dem Volkseinkommen; c) mit der Bevölkerungs-
zahl; d) mit den Staatseinnahmen; e) mit den Staatsausgaben. Von
diesen verschiedenen Schlüsseln ist jedenfalls der verläßlichste, der
die jährliche Zinsenlast mit dem jährlichen Volkseinkommen ver-
gleicht, wobei nur der Umstand in Betracht kommt, daß die Me-
thoden der Statistik des Volkseinkommens ziemlich mangelhaft sind.
Demzufolge kommen wir zu dem Resultate, daß die hier geschil-
derten Berechnungen insgesamt angewendet werden müssen, wodurch
wir jedenfalls den besten Einblick in die Momente erhalten, von
welchen die absolute und relative Größe der durch die Staatsschuld
verursachten Last abhängt. Überdies müssen die bei der Staats-
schuld sich zeigenden periodischen Veränderungen mit Aufmerk-
samkeit verfolgt werden, deren Zunahme und Abnahme. In Be-
tracht kommt auch das Vermögen des Staates, dessen Aktiva, die
produktive oder unproduktive Verwendung der Anlehen, die im
Inlande oder Auslande erfolgte Aufnahme, die im Wert des Geldes
erfolgten Veränderungen usw. Zu welch verschiedenen Resultaten
die Anwendung verschiedener Schlüssel führt, sehen wir z. B. dar-
aus, daß die englische Staatsschuldenlast von 1815—70 nur um
8 Millionen Pfund Sterling abnahm, diese Last aber im Vergleiche
zum jährlichen Volkseinkommen im Jahre 1815 9, im Jahre 1870
nur 2,5 Prozent betrug.
Jedenfalls erfordert die Feststellung der Staatsschuldenlast und
namentlich die Vergleichung derselben unter verschiedenen Staaten
große Vorsicht. Am besten zeigt dies der Umstand, daß in manchen
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