5§
.3 . R-TA
Ge- | Auto- | Ver- Listenmäßig
brauchs- | nomer trags- HVertrags- meistr
M+ ? tarif Satz j satz länder begünstigte
RM. | RM RM Länder
ie dz ie dz ie dz _
Kühe u. sonstige mehr als
11s2 Jahre alte weibliche
Tiere (Kalbinnen, Färsen
USW. ):
zur PV erwendung für
Zuehtzwecke in landwirtschaftlichen
Betrie- grix ! Stck.
ben oder für Milehkur- Us . Schweiz
Üngt alten & . . » .
für Landwirte der bayerischen
Bezirksamtsbezirke
Lindau, Kempten,
Sonthofen, Obersdorf,
Füssen, Kaufbeuren,
Schongau und Landsberg
am Leeh sowie
der bayerischen Stadtberzirke
Lindau, Kempten,
Kaufbeuren und
Landsberg am Lieeh 1)
zur PV erwendung im für ?1 Stck.
eigenen MWirtschaftsbe- ,
triele.. ...:. os Schweiz
weibliehes Jungvien im
Alter von 6 Wochen bis
zu 11/2 Jahren:
zur Verwenaung für Zuctts= für ? Stck.
Zi Er chat M. Schweiz
für Landwirte der oben genannten
bayer ischen ?) Be-2z17&8sam18bezirke
1. Stadtbezuke
zur l’erwendung für ? Stck.
um eigenen Wrurtschafts- :
betriebe . . z 2:. - «Schweiz
€. Rindvieh, das im Deutschen
Reich von Landwirten
bayerischer und
württembergisecher Grenzgebietsteile
zur Verwendung
für Nutz- oder
Zuchtzewecke im eigenen
Wirtschaftsbetrieb aus
österreichischen CGrenzgebietsteilen
unter Inanspruchnahme
der für dieter
er;.
gewährten seuchenpolizei- ..
lichen Erleiehterungen für 1 dz .
eingeführt wird . . . . Ibd. 9,7 Oesterreich
Hierbei sind der Verzollung
zum uvertragsmäßfigen Gewichtszolle
folgende Normalgewiehte
zugrunde zu
legen:
Kälber im Alter bis zu
6 Woehen ... ... 50 kg i
1) Schweizer Vertrag vom 14. 7. 26; sowie der württembergischen Oberamtsbezirke
Tettnang, Ravensburg, Wengen, Leutkirch, Waldscee und Saulgau. |
; ?.) Schweizer Vertrag vom 14. 7. 26; bayerischen und württembergischen Bezirksamtsbezirke,
Stadtbezirke und Oberamtsbezirke.