Full text : Die landwirtschaftlichen Zölle

5§
.3 . R-TA

Ge- | Auto- | Ver- Listenmäßig
brauchs- | nomer trags- HVertrags- meistr
 M+ ? tarif Satz j satz länder begünstigte
RM. | RM RM Länder
ie dz ie dz ie dz _
Kühe u. sonstige mehr als
11s2 Jahre alte weibliche
Tiere (Kalbinnen, Färsen
USW. ):
zur PV erwendung für
Zuehtzwecke in landwirtschaftlichen
 Betrie- grix ! Stck.
ben oder für Milehkur- Us . Schweiz
Üngt alten & . . » .
für Landwirte der bayerischen
 Bezirksamtsbezirke
 Lindau, Kempten,
Sonthofen, Obersdorf,
Füssen, Kaufbeuren,
Schongau und Landsberg
 am Leeh sowie
der bayerischen Stadtberzirke
 Lindau, Kempten,
 Kaufbeuren und
Landsberg am Lieeh 1)
zur PV erwendung im für ?1 Stck.
eigenen MWirtschaftsbe- ,
triele.. ...:. os Schweiz
weibliehes Jungvien im
Alter von 6 Wochen bis
zu 11/2 Jahren:
zur Verwenaung für Zuctts= für ? Stck.
Zi Er chat M. Schweiz
für Landwirte der oben genannten
 bayer ischen ?) Be-2z17&8sam18bezirke
 1. Stadtbezuke
 zur l’erwendung für ? Stck.
um eigenen Wrurtschafts- :
betriebe . . z 2:. - «Schweiz
€. Rindvieh, das im Deutschen
 Reich von Landwirten
 bayerischer und
württembergisecher Grenzgebietsteile
 zur Verwendung
 für Nutz- oder
Zuchtzewecke im eigenen
Wirtschaftsbetrieb aus
österreichischen CGrenzgebietsteilen
 unter Inanspruchnahme
 der für dieter
 er;.
gewährten seuchenpolizei- ..
lichen Erleiehterungen für 1 dz .
eingeführt wird . . . . Ibd. 9,7 Oesterreich
Hierbei sind der Verzollung
zum uvertragsmäßfigen Gewichtszolle
 folgende Normalgewiehte
 zugrunde zu
legen:
Kälber im Alter bis zu
6 Woehen ... ... 50 kg i
1) Schweizer Vertrag vom 14. 7. 26; sowie der württembergischen Oberamtsbezirke
Tettnang, Ravensburg, Wengen, Leutkirch, Waldscee und Saulgau. |
; ?.) Schweizer Vertrag vom 14. 7. 26; bayerischen und württembergischen Bezirksamtsbezirke,
 Stadtbezirke und Oberamtsbezirke.
            
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