Full text : Die landwirtschaftlichen Zölle

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" Ware

Ge- Auto- Vei- Listenmäßig
_: brauchs- nomer trags- Vertrags- meisttarif
 Sat satz länder begünstigte
. dE: Länder
Transiederei abfallenden,
 lediglich zur Düngung
 vexrwezybar. Rütt-U
 L. DUN U
gleichen (Trangrugge),
sowie derartige Rückstände
 von Fischspeck u.
Robbenspeck; Grieben
(Rückstände beim Ausschmelzen
 des Talges
aus Tierfett) u. Griebenkuchen;
 tote Tiere,
zweifellos zum Genuß
nicht verwendbar, auch
getrocknet, und ähnliche
tierische Abgänge . . kr.i fr2i
D. Erzeugnisse landwirtschaftlicher
 Nebengewerbe.

Müll ereierzeugni
 se aus Getr eide,
Reis und Hürls enfrüchte
 n.
1612 Mehl, auch gebrannt oder
geröstet !) :
aus Getreide mit Ausnahme
 von Hafer ?2),
aus Malz (mit Ausnahme
 d. gebrannten
oder gerösteten Malzmehls),
 aus Reis od.
Hülsenfrüchten . . . 18.75 " 25
aus OCetreide mit Ausnahme
 von Hater
nd. .Gerste: .. t& :- ,] Erankreich Frankreich
as Gerste z. t ..., . Frankreich Frankreich
aus Hüfer & ! L .: „, YF rankreich Frantreich
"vu s. "SL mit 's§i ar:
Getreide 1.
163 | Reis, poliert ? : 2,50 2,50 | Italien , Spanien
!) Zoll gegenüber Pelen 25, RM. je Doppelzentner.
?) Siehe Erläuterungen.
js.2. set Verordnung vom 31. 7. 1926 beträgt der Zollsat bis zum 31. 12. 1926
c § ZZ h Verordnung vom 31. 7. 1926 beträgt der Zollsaz bis zum ß31. 12. 1926
            
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