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194 | Rückstände von der Stärkeerzeugung,
ausschließlich
als Viehfutter verwendbar;
Branntweinspülicht
(Schlempe), auch
getrocknet; Melasen. .
schlempe2).. .. . :: frei frei Spanien
195 | Ausgelaugte Schnitzel von
Zuckerrüben,auch gepreßt
frisch .. . frei frei Spanien
getrocknet (gedarrt) . . 1. ~ L-: Spanien
Anmerkung: Gedarrte Zuckerrübenschnitzel,
welche für inländische,
an ausländische
Zuckerrübenfabriken gelieferte
§tæzreihen. zy tländizhe
zurückgewährt werden, sind
zollfrei
196 Weintreber ; Spanien
Anmerkung: Weintreber zur
Bereitung von Kognak werden
unter Ueberwachung der
Verwendtaa. zollfrei abaelassen.
197 ' Andere Treber, auch getrocknet;
Malzkeime . . frei frei Spanien
E. Erzeugnisse der
Nahrungs- u. Genußmittel-Gewerbe
(in den Unterabschnitten A bis D
nicht inbegriffen).
198 1 Gewöhnliches Backwerk
(ohne Zusatz von Eiern,
Fett, Gewürzen, Zucker
oder dergleichen). . . 16.- 1-T
: Kôt. 13, Fs. 13, Krb. 13, BU. 6.
Anmerkung: Der Bundesrat ist
befugt, für bestimmte Grenzstreckten
im Falle eines örtlichen
Bedürfnisses die zollfreie
Einfuhr von gewöhnlichem
Backwerk in Mengen
von nicht mehr als 3 kg,
nicht mit der Post eingehend,
für Bewohner des Grenzbezirks
nachzulassen.
Die Zollfreiheit ist vertragsmäßig
für den Eingang
aus der Schweiz und aus
Oesterreich ohne Berschränkung
auf bestimmte
Grenzstrecken u.
ohne Naehweis eines örtlichen
Bedürfnisses zugestanden.
1) Siehe Erläuterungen.