Full text : Die landwirtschaftlichen Zölle

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„Rar .

Ge- Auto- | Ver- Listenmäßig
Nr V:. o brauss "qner trags: Vertrags- f mi
mp U y
209 Eigelb und Eiweiß, zum
Genuß zubereiteten... . 6d0.- 60.9
V : Kst. 20, Fs. 20, Krb. 13,
(210/11) Senf:
210 gepulvert, auch entölt:
in kleinen für den Einzelverkauf
 bestimmten
Aufmachungen . . . #ü0.~ 60,7
V | 20, Fs. 20, Krb. 13,
in anderer Verpackung | ß:
211 mit Most, Gewürzen oder
anderen Zutaten zubereitet
 (Mostrih)) . . .1 60. - 60.f
aft. 31 | Ecnt; flir ftssigen
§ ;:22 nur beim Eingang
ur: § je p'zlsu:gcöers
Auszüge (Essenzen), nicht
äther- oder weingeisthaltig,
 zur Bereitung
von Getränken, anderweit
 nicht genannt
(Limonade- und dergleichen
 Essenz) sowie
zum Würzen zubereiteter
 Speisen und Getränke
 (Vanille-Essenz
und dergleichen); Gewürzauszüge
 (Gewürzertrakte)n;
 Kastanienauszug
 (Kasstanienerxtrakt)h
 von genieß-I..
 baren Kastanien; Kapseln
 aus mit Zucker
versezter Gelatine; Kastanienmehl
 von genießbaren
 Kaltanien, geröstet
 oder mit Zucker,
Vanille usw. zubereitet;
Kefirzeltchen; Limonadepulver..
 e. ; 1
Kindermehl, aus Weizenmehl
 unter Zusatz von
Zucker u. eingedickter
Milch bereitetes (Nestlemehl)
 und denrgleichen;
Kraftmehl, mit Zucker
.. versekt „. M 56% b .%“-.-- ü, ~
. !) Schweiz, Vertrag vom 14. 7. 1926: Malzextrakt, flüssig, auch mit Heilmittel:
zusätzen, in Glasflaschen bei einem Gewicht von 1 kg oder darunter, Vertragssatz 60,60 RM.
            
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