Einkommen. 1
w i r d. Ich schließe mich damit dem Liefmannschen Einkommensbegrifft)
an, glaube aber noch die Vorstellung des Zufließ en s hinzufügen
zu sollen, da diese sich sprachlich mit dem Begriff des Eink om men s
verbindet, und da hierin ein wesentlicher Unterschied gegenüber dem von
mir entwickelten Begriff des laufenden Ertrages liegt.
Die Bedeutung des laufenden Reinertrages liegt auf privatwirt-
schaftlichem Gebiete; er bildet, zu den festen Kosten ins Verhältnis gesetzt,
den Maßstab für die Rentabilität der Wirtschaft. Dagegen liegt die
Hauptbedeutung des Einkommens auf wirtschaftspolitischem Gebiete,
insofern als es die Grundlage für die Einkommenbesteuerung abgibt.
Das Einkommen fällt in der Regel nicht mit dem laufenden Reinertrage
zusammen. Das k a n n der Fall sein, wenn Nutzung und Zuwachs sich
genau decken. Wir betrachten zur Klarstellung des Unterschiedes von
laufendem Erlrage und Einkommen wiederum den extrem anormalen
Wald, der aus einer soeben aufgeforsteten bisher holzleeren Fläche besteht.
Diese Aufforstungsfläche erbringt einen zuerst sehr geringen, allmählich
größer werdenden jährlichen Er t r a g , der in dem Zuwachs der auf
der Fläche stockenden Holzpflanzen besteht. Ein Ein k om men, das ist
eine dem Wirtschafter zuf lie ß ende Geldsumme, liefert die
Fläche dagegen in den ersten Jahrzehnten wahrscheinlich überhaupt nicht;
im Gegenleil, sie verursacht jährliche Aufwendungen in Gestalt von
Steuern und Verwaltungskosten, die für die Konsumwirtschaft des Wirt-
schafters einen Verlust bedeuten.
Das führt uns auf die noch nicht erörterte Frage, wie in dem in
Rede stehenden Falle die laufenden Kosten zu verrechnen sind.
Das erste Einkommen von der Aufforsstungsfläche erhält der Wirt-
schafter durch den Erlös der im Jahre a erfolgenden ersten Durchforstung.
Hierbei zeigt sich wiederum, daß ebenso, wie der Ertragsbegriff, auch
der Einkommensbegriff einer subjektiv verschiedenen Auffassung unterliegen
kann. Schlägt man die aufgewandten laufenden Kosten jeweils zu den festen
Kosten hinzu, bis die ersten baren Geldeinkünfte erfolgen, so kann man den
gesamten Betrag dieser Einkünfte, abzüglich der bis zum nächsten gleich-
artigen Geldeingang aufzuwendenden Kosten, als Einkommen ansehen.
1) Robert Liefmann, Grundsätze der Volkswirtschaftslehre, Il. Bd., 2. Aufl.,
Stuttgart und Berlin 1922, S. 388: „Der Begriff des Einkommens hat nur
einen Sinn, wenn man darunter die Geldsumme versteht, die eine
Konsumwirtschaft innerhalb einer Wirtschaftsperiode
ohne Schmälerung ihres Vermögens zur Befriedigung
ihrer Bedürfnisse verwenden kann'Û.
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