Full text: Theorie der forstlichen Oekonomik

5 Rentabilität der Forstwirtschaft. 
darauf, ob diese in das Holzvorratskapital eingreift oder Einsparungen 
macht. 
Demgegenüber haben wir unter dem laufenden Reinertrage eines 
forstwirtsschaftlichen Betriebes denjenigen Betrag verstanden, um den das 
Reinvermögen am Schlusse eines Wirtschaftsjahres, abzüglich der laufenden 
Kosten, das Reinvermögen am Anfang desselben Wirtschaftsjahres 
übersteigt. 
Zur Jesststellung des laufenden Reinertrages haben wir also zunächst 
die laufenden Kosten von den laufenden Roheinnahmen abzuziehen und 
sodann durch Bestandsaufnahme eine Änderung des Holzvorratskapitals 
festzustellen. Diese Änderung ist in Geld auszudrücken; die Summe beider 
Geldbeträshße – die Vorratsänderung erscheint mit positivem oder 
negativem Vorzeichen – ergibt den laufenden Reinertrag. 
Die Schwierigkeiten und Kosten einer Bestandsaufnahme im forst- 
lichen Betriebe sind nun so erheblich, daß praktisch eine jährliche Bestands- 
aufnahme nicht in Frage kommt; diese wird daher nur alle 10 oder 
20 Jahre wiederholt werden können. Zweckmäßig wird gleichzeitig mit 
dieser Bestandsaufnahme eine Neufeststellung der festen Kosten stattfinden, 
die dann der Rentabilitätsrechnung in der neuen 10- oder 20jährigen 
Periode zugrunde zu legen sind. Die Gen au i gk eit d er Best and s - 
a u f n a h m e wird von der Gleichförmigkeit der Bestandsverhältnisse und 
der Intensität der Wirtschaft abhängen; nur bei ungleichmäßigen und 
gemischten Beständen und in Gebieten mit intensivster Wirtschaft dürfte 
eine Messung mit so weitgehender Genauigkeit, wie sie Biolley und 
Eberbach fordern:), am Platze sein, während im übrigen die teilweise 
Benutzung von Ertragstafeln oder Probeflächen für zulässig zu halten ist. 
Die im Laufe der 10- oder 20jährigen Periode festgestellte Änderung des 
Holzvorratskapitals ist zur Ermittlung des laufenden Reinertrages auf 
die einzelnen Iahre der Periode zu verteilen. 
Daß unter den laufenden Kosten die Abschreibungen auf einen Teil 
der festen Kosten zu verrechnen sind, die sich demgemäß alljährlich um den 
jeweiligen Betrag der Abschreibungen verringern, und daß ferner unter 
den laufenden Kosten die Zinsen von Leihkapitalien zu erscheinen haben, 
wurde schon früher hervorgehoben?). 
1) Vgl. Eberbach, Forsteinrichtung ohne Umtriebszeit, i. d. Ztschr. f. 
Forst- und Jagdwesen, Februarheft 1923, und Derselbe, Die Erntemessung als 
Grundlage der forstlichen Bilanzierung, i. d. Forstl. Wochenschr. Silva 1924, 
Nr. 36. 
2) Val. S. 43 f. 
I.
	        
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