Full text: Theorie der forstlichen Oekonomik

Waldwert und Waldwertrechnung. 
Objektiver und subjektiver Waldwert. 
Die herkömmliche Waldwertrechnung wird von zwei Grundsätzen 
beherrscht: Der eine ist der Sat, daß der Wert eines Waldes oder 
Waldteiles durch die Produk tionsko sten eindeutig bestimmt 
werde; ihm steht der Grundsatz vom festen forstlichen Zins fuß 
zur Seite. Über den letzteren wurde schon in besonderem Abschnitt 
gesprochen; uns interessiert hier zunächst die Frage des K o st enwerte s. 
Die Berechnung des Kostenwertes eines Bestandes erfolgt in der 
Weise, daß die Kulturkosten, die bisherigen Verwaltungskosten und die 
bisher den Bestand belastende Bodenrente abzüglich etwaiger Erträge 
mit dem forstlichen Zinsfuß p auf die Gegenwart prolongiert werden. 
Die Berechnung des Bestandserwartungswerte s beruht auf 
dem gleichen Prinzip; die Vorerträge sowie sämtliche den Bestand künftig 
noch belastenden Kosten einschließlich der Bodenrente werden zunächst auf 
das Abtriebsjahr u prolongiert; sodann wird die Differenz aller Erträge 
und Kosten auf die Gegenwart diskontiert. „Der Unterschied besteht also 
nur in der Umkehrung des Grundgedankens!).“ 
Die herkömmliche Waldwertrechnung steht demnach auf einem extrem 
objektivistischen Standpunkt, der sich mit der Auffassung Adam Smiths 
vom „natürlichen Preise“ deckt: „Ist der Preis einer Ware weder 
größer noch geringer als genügend, um die Rente für den Boden, den 
Lohn der Arbeit und den Gewinn für das Kapital, welche zur Erzeugung, 
Bereitung und zum Transport der Ware an den Markt erfordert werden, 
in ihren natürlichen Beträgen zu decken, so wird die Ware zu ihrem 
sozusagen natürlichen Preise verkauft. Es wir d dann ger a d e d a s 
für sie erlöst, was sie wert i st, d. h. was sie wirklich dem- 
jenigen kostet, der sie an den Markt bringt?).“ 
) Lemmel, Die Bodenreinertragslehre im sozialökonomischen Lichte, i. d. 
Uischr. f. Forst- u. ITagdw., Februarheft 1925, S. 71. 
?) A. Smith, über die Quellen des Volkswohlstandes, Bearbeitung von 
Asher, I. Bd., Stuttgart 1861, S. 52.
	        
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