Waldwert und Waldwertrechnung.
Objektiver und subjektiver Waldwert.
Die herkömmliche Waldwertrechnung wird von zwei Grundsätzen
beherrscht: Der eine ist der Sat, daß der Wert eines Waldes oder
Waldteiles durch die Produk tionsko sten eindeutig bestimmt
werde; ihm steht der Grundsatz vom festen forstlichen Zins fuß
zur Seite. Über den letzteren wurde schon in besonderem Abschnitt
gesprochen; uns interessiert hier zunächst die Frage des K o st enwerte s.
Die Berechnung des Kostenwertes eines Bestandes erfolgt in der
Weise, daß die Kulturkosten, die bisherigen Verwaltungskosten und die
bisher den Bestand belastende Bodenrente abzüglich etwaiger Erträge
mit dem forstlichen Zinsfuß p auf die Gegenwart prolongiert werden.
Die Berechnung des Bestandserwartungswerte s beruht auf
dem gleichen Prinzip; die Vorerträge sowie sämtliche den Bestand künftig
noch belastenden Kosten einschließlich der Bodenrente werden zunächst auf
das Abtriebsjahr u prolongiert; sodann wird die Differenz aller Erträge
und Kosten auf die Gegenwart diskontiert. „Der Unterschied besteht also
nur in der Umkehrung des Grundgedankens!).“
Die herkömmliche Waldwertrechnung steht demnach auf einem extrem
objektivistischen Standpunkt, der sich mit der Auffassung Adam Smiths
vom „natürlichen Preise“ deckt: „Ist der Preis einer Ware weder
größer noch geringer als genügend, um die Rente für den Boden, den
Lohn der Arbeit und den Gewinn für das Kapital, welche zur Erzeugung,
Bereitung und zum Transport der Ware an den Markt erfordert werden,
in ihren natürlichen Beträgen zu decken, so wird die Ware zu ihrem
sozusagen natürlichen Preise verkauft. Es wir d dann ger a d e d a s
für sie erlöst, was sie wert i st, d. h. was sie wirklich dem-
jenigen kostet, der sie an den Markt bringt?).“
) Lemmel, Die Bodenreinertragslehre im sozialökonomischen Lichte, i. d.
Uischr. f. Forst- u. ITagdw., Februarheft 1925, S. 71.
?) A. Smith, über die Quellen des Volkswohlstandes, Bearbeitung von
Asher, I. Bd., Stuttgart 1861, S. 52.