fassers ausdrücklich auszuschließen, in aller Kürze auf die
hauptsächlichsten Mittel eingegangen, die in der eben angeführten
Weise, teilweise aber auch durch Steigerung der
Nachfrage schlechthin, und zwar auch seitens des Auslandes,
die Arbeitslosigkeit zu beheben vermögen.
Diese der Hauptsache nach bekannten Mittel und Wege
lassen sich vielleicht folgendermaßen gruppieren.
1. Senkung der öffentlichen Abgaben und Lasten
(einschließlich der sozialen Lasten), soweit sie die Produktion
verteuern.
2. Senkung der Kosten der eigentlichen Produktionselemente,
also — abgesehen von den Arbeitslöhnen —
der Rohstoffe bezw. Halbfabrikate, der technischen Produktionsmittel,
des Aufwandes an kurzfristigem Leihkapital
(Zinsfuß) einschließlich der Konditionen, u. s. f. Hier vermag
gegebenenfalls Zollpolitik und Kreditpolitik manches zu tun.
3. Erzielung desselben Produktionserfolges mit geringerem
Aufwande bei gleichbleibenden Kosten der
Produktionselemente. Hieher gehören vor allem a) Verbesserung
der Betriebsorganisation und der Arbeitsteilung im
Betriebe (eventuell bei weitgehender Arbeitsteilung der Betriebe
untereinander und dementsprechender Normalisierung
und Typisierung), 6) Verbesserung der technischen Methoden,
c) Steigerung der Arbeitsleistung des Arbeiters (wenn nicht
durch Verlängerung des Stundentages, so eben durch Steigerung
des Arbeitserfolges in der Zeiteinheit). Da wir schon
früher einmal Österreich als Beispiel anführten, so sei auch
hier darauf verwiesen, daß gerade in diesem Lande nicht
unerhebliche „stille Reserven“ dieser Art schlummern, die
erst allmählich zur Verwendung gelangen.
4. Senkung der außerhalb des eigentlichen Produktionsvorganges
liegenden, die Preise der Produkte verteuernden
Kosten. Hieher gehören z. B. Vereinfachungen und Verbilligungen
der Absatzorganisation, vor allem Erniedrigung
der Transportkosten (Tarifpolitik) u. s. f.
5. Steigerung der Exportmöglichkeiten, (abgesehen
von den eben unter 1—4 aufgezählten Mitteln) vor allem
a) durch Senkung der Einfuhrzölle der Abnehmerstaaten,
Aufhebung ihrer Einfuhrverbote, Verbillisung oder Erleichterung
des Devisenverkehres u. s. f. (Handelspolitik), 6) (ohne
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