Full text : Das Recht auf Arbeit in geschichtlicher Darstellung

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geben kein klares Bild, wie das Recht auf Arbeit verwirklicht
werden soll. Eine direkte Beziehung zu diesem Rechtsanspruche
 hat nur Punkt d, wonach Bestimmungen getroffen
werden sollen „für sichere und ausreichende Unterstützung
unverschuldet ganz oder teilweise Arbeitsloser, sei es auf dem
Wege der öffentlichen Versicherung gegen die Folgen der
Arbeitslosigkeit, sei es durch Unterstützung privater Versicherungsinstitute
 aus öffentlichen Mitteln“. Daraus geht hervor,
 dass der Antrag auf jene Ausgestaltung des Rechts auf
Arbeit verzichtet, wonach der Staat den Arbeitslosen unmittelbar
 Arbeit gewährt. Es ist also gewissermassen ein mittelbares
 Recht auf Arbeit, das der schweizerische Initiativantrag
 anstrebt,
            
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