Full text: Grundteilungsgesetz

[ 
Artikel 119 des Einführungsgesetes zum Bürger- 
lichen Gesetbuch landesgesetlich beschränkt werden? 
Antrag 5 
Zu §§ 22 flg. 
Auf welchen Wegen kann die Festlegung der neu 
zu schaffenden Stellen gesetzlich gesichert und wie 
kann verhindert werden, daß die durch die Arbeit 
der inneren Kolonisation zu schaffende gesunde 
Mischung der einzelnen Bessitzgrößen wieder un- 
günstig verändert wird? 
Antrag 6 (zu Drucksache Nr 28) 
Ist das Verbot des Bauernlegens — Vereinigung 
von Rustikal- mit Gutsland ~ landesgesetlich zulässig 
oder widerspricht eine diesbezügliche landesgesetliche 
Vorschrift dem Reichsrechte? 
Antrag 7 
Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, für die 
Beurteilung des Entwurfs eines Grundteilungsgesetes 
folgende Nachweise zu beschaffen: 
' Wieviel Teilungen von landwirtschaftlichen Grund- 
stücken in den einzelnen Provinzen des preußischen 
Staates in den letten 10 Jahren vorgenommen 
worden sind und zwar: 
a) von staatlichen Organen 
b) von staatlich unterstütten Siedelungsgesell- 
c) [fu iets gemeinnützigen Gefsellschaften 
d) von Erwerbsgesellschaften 
e) von einzelnen Güterhändlern 
In derselben Teilung 
2 Vie groß die Fläche des aufgeteilten Landes ist 
und die durchschnittliche Größe der Parzellen, 
' Vieviel Ansiedler angesett worden sind, 
Wieviel Ansiedler in Vermögensverfall geraten sind, 
Wieviel Prozent der landwirtschaftlichen Besitzer 
auf alten Stellen in Vermögensverfall ge- 
kommen sind. 
Antrag S 
Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, eine 
sich auf das Etatsjahr 1913 oder die ersten 9 Monate 
desselben erstreckende Nachweisung vorzulegen, aus der 
entsprechend den Nachweisungen in den Anlagen, namentlich 
der Anlage IV zur Denkschrift über die Verwendung des 
Fonds zur Förderung der inneren Kolonisation usw für 
das Etatsjahr 1912 – Session 1914, Drucksache 30 A – 
die Erwerbspreise der besiedelten Güter, die Höhe der 
für die einzelnen Rentenstellen zu entrichtenden Renten 
und die Regelung der Gemeinde-. Schul- und Kirchen- 
verhältnisse ersichtlich wird 
Antrag 9 [vorläufig zurückgezogen] 
Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen: 
in Erwägungen darüber einzutreten, ob es sich 
empfiehlt, eine Reorganisation der General- 
kommisssionen in der Richtung vorzunehmen, daß 
sie als provinzielle Zentralbehörden für alle An- 
y legenheit der inneren Kolonisation ausgebaut 
und 
das Ergebnis dieser Erwägungen vorzulegen.
	        
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